Aufgaben und Abläufe: Naturschutzrechtliches Ökokonto Mit der Anwendung Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg ( KompVz BW ) stellt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) den Zulassungs- und Genehmigungsbehörden eine Software zur Umsetzung der Eintragungspflichten nach in Entsprechung der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (Novelle in Kraft seit 01.01.2026) zur Verfügung. Das KompVz BW gliedert sich in sechs ineinandergreifende Themenbereiche, mit welchen jeweils unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten verbunden sind. Im Folgenden werden diese Themenbereiche kurz vorgestellt und anhand eines Beispiels erläutert, welche Aufgaben und Arbeitsschritte in den jeweiligen Bereichen für die verschiedenen Nutzergruppen anfallen können. Bei Ökokonto-Maßnahmen handelt es sich um freiwillige, zeitlich vorgezogene Kompensationsmaßnahmen, die zunächst keinen konkreten Bezug zu einem Eingriffsvorhaben aufweisen müssen. Derartige Maßnahmen werden im KompVz BW in der Abteilung Ökokonto beantragt und geführt.  Weiterführende Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Ökokonto-Maßnahmen können in der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) (in Kraft seit 01.04.2011) sowie § 16 Abs. 1 NatSchG und § 16 Abs. 1 BNatSchG nachgelesen werden. Nach § 3 Abs. 1 ÖKVO bedürfen Ökokonto-Maßnahmen der vorherigen Zustimmung der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Der Maßnahmenträger hat die Möglichkeit eine fachliche Betreuung (z.B. Planungsbüro) zu beauftragen, die die Eintragung und Beantragung für den Maßnahmenträger übernehmen kann. Sofern Sie als Maßnahmenträger jedoch auch selbst Zugriff auf die Eintragungen haben möchten, empfiehlt sich eine Freigabe des Datensatzes durch Ihre fachliche Betreuung. Zustimmungsverfahren Die nachfolgende Abbildung zeigt ein Ablaufschema, aus dem die generellen Zuständigkeiten und Verfahrensschritte von der Planung bis zur Zuordnung einer Ökokonto-Maßnahme zu einem Eingriffsvorhaben ersichtlich sind. Im Folgenden wird näher erläutert, wie die im Schema festgehaltenen Schritte im KompVz BW umgesetzt werden können: Maßnahmenträger gibt Ökokonto-Maßnahme im KompVz BW (Abteilung Ökokonto) ein Verweis auf Handbuchseite " Neue Ökokonto-Maßnahme anlegen " Achtung: Ökokonto-(Teil-)Maßnahmen müssen gemäß  § 2 Abs. 2 ÖKVO mindestens einem Wirkungsbereich zugeordnet sein und einer spezifischen Bewertung unterzogen werden Verweis auf Handbuchseite  "Teilmaßnahme: Bewertungsräume" mit Hinweiskasten "Wirkungsbereiche und Bewertungsverfahren nach der ÖKVO" Maßnahmenträger legt Antrag auf Zustimmung an und übergibt diesen der zuständigen UNB UNB wird automatisch über das Vorliegen eines eingereichten Antrags mittels Hinweis in der Detailansicht der Ökokonto-Maßnahme und einer Benachrichtigung per E-Mail an die Personen/Teams mit Freigabe des Antrags informiert UNB als Zustimmungsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über diesen Bei festgestelltem Überarbeitungsbedarf gibt die UNB die Maßnahme an den Maßnahmenträger zur nochmaligen Bearbeitung zurück - Antragsentwurf kann im Modul "Anträge" der Detailansicht der Ökokonto-Maßnahme erneut durch Maßnahmenträger bearbeitet und anschließend wieder eingereicht werden Nach der Zustimmung Die Umsetzung der Ökokonto-Maßnahme fällt in die Pflicht des Maßnahmenträgers. Der Umsetzungsbeginn ist der UNB anzuzeigen und im KompVz BW zu dokumentieren. Auf der Handbuchseite " Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern " wird erläutert, welche Angaben gemacht werden können. Werden Ökopunkte einer Ökokonto-Maßnahme verkauft, muss dies im KompVz BW durch den Maßnahmenträger dokumentiert werden. Ebenso gibt es ein Modul, um geplante Zuordnungen im KompVz BW zu dokumentieren. Die hierfür notwendigen Schritte können auf der Handbuchseite " Verkäufe und geplante Zuordnungen " nachgelesen werden. Zwischenbewertungen und Änderung des Entwicklungsziels einer Ökokonto-Maßnahme sind mittels Änderungsanträgen möglich. Weitere Informationen zu Zwischenbewertungen und Änderungen des Entwicklungsziels erhalten Sie auf der LUBW-Homepage . Sie können die Angaben zu Ihren Ökokonto-Maßnahmen jederzeit für Ihre Unterlagen oder zur Übersicht als Bericht ausgeben lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier . Wurden die Auswirkungen eines Eingriffs durch Ökopunkte ausgeglichen, muss dies im Eingriff eingetragen werden. Die hierfür notwendigen Schritte werden auf der Handbuchseite " Abbuchungen von Ökopunkten " erläutert (s. auch Abteilung Ökokonto).