Berechtigungen & Rollen Allgemeine Informationen Die Registrierung und die Anmeldung zur Anwendung werden auf der Handbuchseite Registrierung und Anmeldung erklärt. Informationen zu Ihren Zugangseinstellungen und zum Erstellen von Teams finden Sie auf der Handbuchseite Zugangseinstellungen .  Berechtigungen und Workflows nach Zugängen Nachfolgend finden Sie die Funktionen, Berechtigungen und allgemeinen Workflows bzw. notwendigen Abläufe der einzelnen Zugangsgruppen.  Basisnutzer (Vorhabenträger/Eingriffsverursacher, Ökokonto-Maßnahmenträger, Planungsbüros) Basisnutzer Mit dem Zugang des Basisnutzers haben Sie die Möglichkeit Eingriffe und zugehörige Kompensationsmaßnahmen zu erfassen und berechtigten Nutzenden freizugeben. Ebenso können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten oder Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen eingetragen werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, Ökokonto-Maßnahmen anzulegen und bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Eingriffe und Kompensationen anlegen Sie haben die Möglichkeit Eingriffe mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Eingriffe auf den Handbuchseiten: Neuen Eingriff anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden. Weitere Informationen zur Erfassung von Beeinträchtigungen erhalten im Kapitel Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auf den Handbuchseiten: Neue Beeinträchtigung zu einem Eingriff anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zum Thema Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen enthält das Kapitel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen: Neue V/M-Maßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Hinweise zur Erfassung von Kompensationsmaßnahmen finden Sie im Kapitel  Kompensationsmaßnahmen auf den Handbuchseiten: Neue Kompensationsmaßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Maßnahmentypen Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff Abbuchungen von Ökopunkten durchzuführen. Die Handbuchseite Abbuchungen von Ökopunkten stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung. Bitte denken, Sie daran Ihre Eintragungen nach Abschluss zur Prüfung bzw. Verzeichnung an die zuständige Behörde freizugeben. Die  Freigabe von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Eingriff freigeben erklärt. Ökokonto-Maßnahmen anlegen und beantragen Alle im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen relevanten Informationen der nachfolgend genannten Handbuchseiten befinden sich im Kapitel Ökokonto-Maßnahmen . Sie haben die Möglichkeit Ökokonto-Maßnahmen mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen. Weitere Informationen zur Anlage und den weiteren Angaben finden Sie auf den Handbuchseiten: Neue Ökokonto-Maßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zu Ihrer Ökokonto-Maßnahme können Teilmaßnahmen erfasst werden. Weitere Informationen zur Erfassung von Teilmaßnahmen erhalten Sie auf den Handbuchseiten: Neue Teilmaßnahme anlegen Teilmaßnahme: Detailansicht und weitere Angaben Teilmaßnahme: Bewertungsbereiche Die Freigabe von Ökokonto-Maßnahmen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Ökokonto-Maßnahme freigeben  erklärt. Hinweise zu den  Anträgen  und dem  Antragsstatus  im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen finden Sie auf den Handbuchseiten: Anträge zur Ökokonto-Maßnahme stellen Zwischenbewertung oder Änderungen zur Ökokonto-Maßnahme beantragen Antrag auf Zustimmung und Ökokonto-Maßnahme nach Rückgabe durch UNB erneut bearbeiten und an UNB zurückgeben Ebenfalls ist es möglich den  Umsetzungsbeginn einer Ökokonto-Maßnahme anzuzeigen. Die Handbuchseite  Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung. Zulassungsbehörde Zulassungsbehörde Zulassungsbehörde und Gemeinden erhalten grundsätzlich die gleichen Zugänge bzw. Berechtigungen. Da die Gemeinde i.d.R. jedoch immer zugleich Eingriffsverusacher und Zulassungsbehörde zugleich ist, unterscheidet sich der Workflow in der Möglichkeit der Weitergabe der Eintragung. Der Zugang ermöglicht die Prüfung von Eingriffen, die durch den Vorhabenträger erfasst und freigegeben wurden. Die selbstständige Erfassung von Eingriffen und zugehörigen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen ist ebenfalls möglich. Daten wurden von Vorhabenträger eingegeben Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe suchen, sobald er für Sie freigegeben wurde. Anschließend können Sie diesen prüfen.  Daten selbst eingeben Sie haben die Möglichkeit  Eingriffe  mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel  Eingriffe  auf den Handbuchseiten: Neuen Eingriff anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden. Weitere Informationen zur Erfassung von  Beeinträchtigungen  erhalten im Kapitel  Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten  auf den Handbuchseiten: Neue Beeinträchtigung zu einem Eingriff anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zum Thema  Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen  enthält das Kapitel  Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen  auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen: Neue V/M-Maßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Hinweise zur Erfassung von  Kompensationsmaßnahmen  finden Sie im Kapitel  Kompensationsmaßnahmen  auf den Handbuchseiten: Neue Kompensationsmaßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Maßnahmentypen Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff  Abbuchungen von Ökopunkten  durchzuführen. Die Handbuchseite  Abbuchungen von Ökopunkten  stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung. Die  Freigabe  von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite  Eingriff freigeben erklärt. Eingriffe prüfen Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde. Die  Prüfung  eines Eingriffs wird auf der Handbuchseite  Eingriff prüfen erklärt. Die Zuständigkeit für die grundsätzliche Erfassung und Eintragung der Angaben liegt für Eingriffe und dazugehörige Maßnahmen bei den jeweiligen Zulassungsbehörden des Eingriffs, die diese Pflicht auf den Eingriffsverursacher übertragen können. Auch wenn von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, ändert dies aber nichts daran, dass die jeweilige Zulassungsbehörde für die vollständige und richtige Übermittlung verantwortlich ist, weshalb grundsätzlich eine Prüfung der erfassten Datensätze erfolgen sollte. Gemeinde Gemeinde Zulassungsbehörde und Gemeinden erhalten grundsätzlich die gleichen Zugänge bzw. Berechtigungen. Da die Gemeinde i.d.R. jedoch immer zugleich Eingriffsverusacher und Zulassungsbehörde zugleich ist, unterscheidet sich der Workflow in der Möglichkeit der Weitergabe der Eintragung. Der Zugang für Zulassungsbehörden und Gemeinden ermöglicht die Eingabe und Prüfung von Eingriffen und zugehörigen Kompensationsmaßnahmen. Daten eingeben Sie haben die Möglichkeit  Eingriffe  mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel  Eingriffe  auf den Handbuchseiten: Neuen Eingriff anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden. Weitere Informationen zur Erfassung von  Beeinträchtigungen  erhalten im Kapitel  Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten  auf den Handbuchseiten: Neue Beeinträchtigung zu einem Eingriff anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zum Thema  Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen  enthält das Kapitel  Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen  auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen: Neue V/M-Maßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Hinweise zur Erfassung von  Kompensationsmaßnahmen  finden Sie im Kapitel  Kompensationsmaßnahmen  auf den Handbuchseiten: Neue Kompensationsmaßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Maßnahmentypen Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff  Abbuchungen von Ökopunkten  durchzuführen. Die Handbuchseite  Abbuchungen von Ökopunkten  stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung. Die  Freigabe  von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite  Eingriff freigeben erklärt. Die Gemeinde kann für die Eintragung z.B. ein Planungsbüro beauftragen. Grundsätzlich trifft jedoch die Gemeinde die Übermittlungspflicht für die durch die Gemeinde eintragungspflichtigen Angaben nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung, so dass die Gemeinde grundsätzlich verantwortlich für die Daten ist, die sie der UNB übermittelt. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Gemeinde daher überprüfen, ob die Erfassung korrekt vorgenommen wurde.  Die Prüfung  eines Eingriffs wird auf der Handbuchseite  Eingriff prüfen erklärt. Untere Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Mit dem Zugang der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) können Eingriffe und zugehörige Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden. Vom Vorhabenträger eingegebene Eingriffe können verzeichnet werden. Ökokonto-Maßnahmen können selbst angelegt und beantragt werden. Vom Maßnahmenträger eingegebene und beantragte Ökokonto-Maßnahmen können geprüft und eine Antragsentscheidung getroffen werden. Eingriffe und Kompensationen anlegen Für die Übermittlung der erforderlichen Angaben mittels elektronischer Formulare (Eingabemasken in der Anwendung KompVz BW) an die unteren Naturschutzbehörden sind gemäß  Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO)  die jeweiligen Zulassungs- oder Genehmigungsbehörden und Gemeinden zuständig. Das bedeutet, dass die Zuständigkeit für die Eingabe der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen nur dann bei den unteren Naturschutzbehörden liegt, wenn sie zugleich auch die Zulassungsbehörde für das Verfahren sind. Grundsätzlich sind die unteren Naturschutzbehörden jedoch für die Verzeichnung bzw. Veröffentlichung aller Datensätze zuständig. Sie haben die Möglichkeit  Eingriffe  mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel  Eingriffe  auf den Handbuchseiten: Neuen Eingriff anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden. Weitere Informationen zur Erfassung von  Beeinträchtigungen  erhalten im Kapitel  Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten  auf den Handbuchseiten: Neue Beeinträchtigung zu einem Eingriff anlegen Detailansicht und weitere Angaben Zum Thema  Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen  enthält das Kapitel  Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen  auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen: Neue V/M-Maßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Hinweise zur Erfassung von  Kompensationsmaßnahmen  finden Sie im Kapitel  Kompensationsmaßnahmen  auf den Handbuchseiten: Neue Kompensationsmaßnahme anlegen Detailansicht und weitere Angaben Maßnahmentypen Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff  Abbuchungen von Ökopunkten  durchzuführen. Die Handbuchseite  Abbuchungen von Ökopunkten  stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung. Die  Freigabe  von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite  Eingriff freigeben  erklärt. Eingriffe prüfen Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde. Die  Prüfung  eines Eingriffs wird auf der Handbuchseite  Eingriff prüfen  erklärt. Eingriffe verzeichnen Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde. Hinweise zur  Ver- bzw. Entzeichnung  eines Eingriffs finden Sie auf der Handbuchseite  Eingriff verzeichnen . Ökokonto-Maßnahmen anlegen und beantragen Alle im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen relevanten Informationen der nachfolgend genannten Handbuchseiten befinden sich im Kapitel  Ökokonto-Maßnahmen . Sie haben die Möglichkeit Ökokonto-Maßnahmen   mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen. Weitere Informationen zur  Anlage  und den  weiteren Angaben  finden Sie auf den Handbuchseiten: Antrag auf Zustimmung zur Ökokonto-Maßnahme stellen Detailansicht und weitere Angaben Zu Ihrer Ökokonto-Maßnahme können Teilmaßnahmen erfasst werden. Weitere Informationen zur Erfassung von  Teilmaßnahmen  erhalten Sie auf den Handbuchseiten: Neue Teilmaßnahme anlegen Teilmaßnahme: Detailansicht und weitere Angaben Teilmaßnahme: Bewertungsbereiche Die  Freigabe  von Ökokonto-Maßnahmen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite  Ökokonto-Maßnahme freigeben  erklärt. Hinweise zu den  Anträgen  und dem  Antragsstatus  im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen finden Sie auf den Handbuchseiten: Anträge zur Ökokonto-Maßnahme stellen Zwischenbewertung oder Änderungen zur Ökokonto-Maßnahme beantragen Antrag auf Zustimmung und Ökokonto-Maßnahme nach Rückgabe durch UNB erneut bearbeiten und an UNB zurückgeben Ebenfalls ist es möglich den  Umsetzungsbeginn  einer Ökokonto-Maßnahme anzuzeigen. Die Handbuchseite  Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern  stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung. Ökokonto-Maßnahmen prüfen und darüber entscheiden Um eine von einem Maßnahmenträger eingegebene Ökokonto-Maßnahme aufzurufen, können Sie diese in der Übersichtstabelle der Ökokonto-Maßnahmen suchen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde. Der Ablauf der  Prüfung  der eingegebenen Daten und der  Entscheidung  über die zugehörigen Anträge werden auf der Handbuchseite  Anträge zu Ökokonto-Maßnahmen bearbeiten (UNB)  erläutert. Informationen zur Anzeige bzw. Änderung und Löschung des  Umsetzungsbeginns  der Ökokonto-Maßnahme finden Sie auf der Handbuchseite  Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern . Stiftung Naturschutzfonds Stiftung Naturschutzfonds Der Zugang der Stiftung Naturschutzfonds ermöglicht die Eintragung von Maßnahmen aufgrund von Ersatzzahlungen. Maßnahmen aufgrund von Ersatzzahlungen anlegen und bearbeiten Die Stiftung Naturschutzfonds hat die Möglichkeit Maßnahmen aufgrund von Ersatzzahlungen anzulegen und zu bearbeiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Handbuchseite Neue Maßnahme aufgrund von Ersatzzahlungen anlegen und Detailansicht und weitere Angaben .