Neuen Eingriff anlegen Die Aufgaben und Zuständigkeiten sowie den allgemeinen Ablauf zur Eintragung eines Eingriffs finden Sie im Handbuch hier . Möglichkeiten einen Eingriff anzulegen Sie haben 2 Möglichkeiten einen neuen Eingriff anzulegen: über den [+]-Button unter dem Schnellzugriff Eingriff auf der Startseite über den [+]-Button links über der Übersichtstabelle der Eingriffe Allgemeine Daten erfassen Wenn Sie einen neuen Eingriff angelegt haben, öffnet sich ein Formular zum Erfassen der Allgemeinen Daten. Um die eingegebenen Daten zwischenzuspeichern, müssen die Felder, die mit einem roten Stern gekennzeichnet sind, ausgefüllt sein: Im Feld "Kommentar" kann ein optionaler Kommentar angelegt werden. Dieser wird allen Nutzenden angezeigt, die Freigabe auf den Eintrag haben. Der Kommentar wird mit der Verzeichnung gelöscht. Bestätigen Sie Ihre Eintragungen mit [Speichern] am Formularende auf der Seite unten rechts. Sie gelangen dadurch direkt auf die Detailansicht ihres Eingriffs. Hinweise zur Eintragung von Feldern Verfahrensart Im Feld "Verfahrensart" kann zwischen den Optionen "1-Planfeststellung", "2-Genehmigung", "3-Abstimmung", "4-Bebauungsplan", "5-Anzeige/Kenntnisnahme" und "6-Sonstiges" ausgewählt werden. Je nach Auswahl der Verfahrensart werden im Formular der Fachanwendung unterschiedliche Felder dargestellt, beispielsweise: erforderliche Angaben nur für die Verfahrensart Bebauungsplan: Angaben zur Gemeinde erforderliche Angaben nur für die Verfahrensarten außer Bebauungsplan: Angaben zur Zulassungs- oder Genehmigungsbehörde Angaben zum Vorhabenträger Rechtsgrundlage Im Feld "Rechtsgrundlage" kann zwischen den gängigen Rechtsgrundlagen gewählt werden, auf deren Grundlage das Eingriffsvorhaben genehmigt wird. Die Kompensationsverzeichnis-Verordnung legt fest, dass die Rechtsgrundlage im KompVz BW erfasst werden muss. Auswirkungen auf andere Eintragungsfelder haben die Angaben nicht. Bitte denken, Sie daran Ihre Eintragungen nach Abschluss zur Prüfung bzw. Verzeichnung an die zuständige Behörde freizugeben. Die  Freigabe  von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite  Eingriff freigeben erklärt.