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Abbuchungen von Ökopunkten

Zuordnungen von Ökopunkten zu einem Eingriff erfolgen grundsätzlich aus dem Eingriff heraus. Das heißt, dass bei dem entsprechenden Eingriff die erforderlichen Ökopunkte anzugeben sind und darüber die Abbuchung von der jeweiligen Ökokonto-Maßnahme erfolgt.

Hierzu muss im unteren Bereich der Übersichtsseite des Eingriffs das Modul "Ökokonto Abbuchungen" aufgesucht werden. Über den [+]-Button können dem aktuell aufgerufenen Eingriff Ökopunkte zugewiesen werden. Es öffnet sich ein Dialogfenster auf der Seite. 

Screenshot des Bereichs "Ökokonto-Abbuchungen"

Im Dialogfenster der neuen Abbuchung sind bereits die automatisch vergebene Eingangskennung sowie der aktuelle Eingriff hinterlegt. Weitere Felder müssen durch die eintragende Person ausgefüllt werden. Systemseitig zwingend erforderlich sind dabei die Angaben zur Ökokonto-Maßnahme und die Höhe der abzubuchenden Ökopunkte, die im Zulassungsverfahren des Eingriffs festgelegt wurden. Ohne diese Angaben kann keine Abbuchung erfolgen. Auch die weiteren Felder (zum Beispiel Maßgaben zur fristgerechten Umsetzung) sind entsprechend der Vorgaben aus dem Zulassungsverfahren auszufüllen. 

Screenshot des Dialogfensters einer neuen Abbuchung mit Hervorhebung der Eintragungsfelder "Ökokonto-Maßnahme" und "Ökopunkte"

Abschließend gibt es noch die Möglichkeit einen Kommentar zur Abbuchung hinzuzufügen. Dieser Kommentar wird ausschließlich Personen mit Bearbeitungsrecht für den Datensatz angezeigt. 

Screenshot des Dialogfensters einer neuen Abbuchung mit Hervorhebung des Kommentarfelds

Mit einem Klick auf den Button [Weiter] unten rechts hinterlegen Sie die Angaben im Eingriff und Sie gelangen auf die Übersichtsseite der Abbuchung. Erforderliche Angaben die zuvor nicht hinterlegt wurden, werden hier rot hervorgehoben. 
Zusätzlich können in diesem Bereich weitere Angaben zum Stand der Umsetzung, der Durchführung und des Monitorings gemacht werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit Dokumente zur Abbuchung hinzuzufügen. 

Screenshot der Detailansicht einer Ökokonto Abbuchung

Die Abbuchung der Ökopunkte zu einem Eingriff wird erst dann abschließend durchgeführt und bei der Ökokonto-Maßnahme ersichtlich, wenn die Eintragung des Eingriffs abgeschlossen ist und der Eingriff durch die zuständige Behörde verzeichnet wurde. 

Bei der Anlage einer Abbuchung von Ökopunkten zu einem Eingriff ist zudem zu beachten, dass mit der Zuordnung zu einem Eingriff und dessen Verzeichnung die Verzinsung der entsprechenden Ökokonto-Maßnahme oder zumindest den anteilig abgebuchten Ökopunkten endet. Bereits zugeordnete Ökopunkte können dementsprechend nicht (weiter) verzinst werden.