Antrag auf Zustimmung und Ökokonto-Maßnahme nach Rückgabe durch UNB erneut bearbeiten und an UNB zurückgeben
Nach dem Einreichen eines Antrags zu einer Ökokonto-Maßnahme stimmt die zuständige UNB diesem entweder zu, lehnt ihn ab oder gibt den Antrag zur Überarbeitung zurück an den Maßnahmenträger.
Die Entwurfsversion der Ökokonto-Maßnahme, die sich durch die Antragstellung "In Prüfung" befand, erhält wieder den Antragszustand "Entwurf" und wird nicht verzeichnet.
Eine erneute Bearbeitung der Ökokonto-Maßnahme und des eingereichten Antrags sind möglich.
Im Modul "Anträge" in der Detailansicht der Ökokonto-Maßnahme können Sie den Antragsentwurf erneut aufrufen. In der Detailansicht des Antrags finden Sie das Modul "Verlauf". Hier wurde durch die Rückgabe des Antrags durch die UNB ein Eintrag mit der Begründung "Der Antrag wurde 'Teilweise abgelehnt': [Kommentar]" angelegt. Sofern die UNB einen Kommentar erstellt hat, wird dieser ebenfalls angezeigt.
-> Bearbeiten, erneut Dialogfenster Antrag Einreichen: Antrag verbindlich einreichen
