Aufgaben und Abläufe: Naturschutzrechtliches Ökokonto

Mit der Anwendung Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg (KompVz BW) stellt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) den Zulassungs- und Genehmigungsbehörden eine Software zur Umsetzung der Eintragungspflichten nach in Entsprechung der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (Novelle in Kraft seit 01.01.2026) zur Verfügung.

Das KompVz BW gliedert sich in sechs ineinandergreifende Themenbereiche, mit welchen jeweils unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten verbunden sind. Im Folgenden werden diese Themenbereiche kurz vorgestellt und anhand eines Beispiels erläutert, welche Aufgaben und Arbeitsschritte in den jeweiligen Bereichen für die verschiedenen Nutzergruppen anfallen können.

Bei Ökokonto-Maßnahmen handelt es sich um freiwillige, zeitlich vorgezogene Kompensationsmaßnahmen, die zunächst keinen konkreten Bezug zu einem Eingriffsvorhaben aufweisen müssen. Derartige Maßnahmen werden im KompVz BW in der Abteilung Ökokonto beantragt und geführt. 
Weiterführende Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Ökokonto-Maßnahmen können in der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) (in Kraft seit 01.04.2011) sowie § 16 Abs. 1 NatSchG und § 16 Abs. 1 BNatSchG nachgelesen werden.

Nach § 3 Abs. 1 ÖKVO bedürfen Ökokonto-Maßnahmen der vorherigen Zustimmung der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde.

Der Maßnahmenträger hat die Möglichkeit eine fachliche Betreuung (z.B. Planungsbüro) zu beauftragen, die die Eintragung und Beantragung für den Maßnahmenträger übernehmen kann.
Sofern Sie als Maßnahmenträger jedoch auch selbst Zugriff auf die Eintragungen haben möchten, empfiehlt sich eine Freigabe des Datensatzes durch Ihre fachliche Betreuung.

Zustimmungsverfahren

Die nachfolgende Abbildung zeigt ein Ablaufschema, aus dem die generellen Zuständigkeiten und Verfahrensschritte von der Planung bis zur Zuordnung einer Ökokonto-Maßnahme zu einem Eingriffsvorhaben ersichtlich sind.

Bild1.png

Im Folgenden wird näher erläutert, wie die im Schema festgehaltenen Schritte im KompVz BW umgesetzt werden können:

Nach der Zustimmung

Sie können die Angaben zu Ihren Ökokonto-Maßnahmen jederzeit für Ihre Unterlagen oder zur Übersicht als Bericht ausgeben lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wurden die Auswirkungen eines Eingriffs durch Ökopunkte ausgeglichen, muss dies im Eingriff eingetragen werden. Die hierfür notwendigen Schritte werden auf der Handbuchseite "Abbuchungen von Ökopunkten" erläutert (s. auch Abteilung Ökokonto).


Version #102
Erstellt: 5 Februar 2026 15:38:07 von ref25-6
Zuletzt aktualisiert: 22 Mai 2026 13:37:09 von Ref25-2