Antrag auf Zustimmung zur Ökokonto-Maßnahme stellen
Beabsichtigt ein Maßnahmenträger, eine Ökokonto-Maßnahme durchzuführen, stellt er nach eingehender Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) einen Antrag auf Zustimmung bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde.
Dabei ist zu beachten, dass es nach § 16 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) für die Anerkennung von Naturschutzmaßnahmen als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen einer vorherigen Zustimmung der Naturschutzbehörde bedarf. Das bedeutet, dass Maßnahmen bzw. Umsetzungsschritte, die vor der Zustimmung umgesetzt wurden, nachträglich nicht mehr als ökokontofähige Aufwertung anerkannt werden können.
Nach der Zustimmung zu einer Ökokonto-Maßnahme können bei berechtigtem Interesse eine Zwischenbewertung beantragt oder bei notwendigen Änderungen ein Antrag auf Änderung des Entwicklungsziels gestellt werden.
Weitere Informationen zu Zwischenbewertungen, Änderungen des Entwicklungsziel sowie zur Verzinsung finden Sie auf unserer Internetseite.
Antrag auf initiale Zustimmung
Um einen Antrag auf initiale Zustimmung zu einer Ökokonto-Maßnahme durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde zu stellen, verwenden Sie den [+]-Button im Modul "Anträge" in der Detailansicht der Ökokonto-Maßnahme.
Im Antrag erstellen-Dialogfenster sind die erforderlichen Informationen einzutragen bzw. auszuwählen. Die Antragsart ist "Initiale Zustimmung". Bestätigen Sie Ihre Eingaben über den Button [Antragsentwurf erstellen].
Der Antragsentwurf wird im Modul "Anträge" angezeigt und kann darüber aufgerufen, versendet ([Papierflieger]-Button) oder gelöscht ([Mülleimer]-Button) werden.
In der Detailansicht des Antragsentwurfs haben Sie die Möglichkeit den Antrag:
- zu versenden ([Papierflieger]-Button)
- zu bearbeiten ([Stift]-Button)
- zu löschen ([Mülleimer]-Button)
In der Detailansicht des Antragsentwurfs können Sie über den [+]-Button im Modul "Dokumente" Dokumente hinzufügen. Dokumente, die innerhalb des Antrags hochgeladen werden, sind nur mit Freigabe auf den Datensatz einsehbar. Diese Dokumente werden nicht veröffentlicht.
Im Neues Dokument hinzufügen-Dialogfenster sind die erforderlichen Informationen einzutragen und eine zugehörige Datei auszuwählen. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit dem Button [Weiter].
Über den [Papierflieger]-Button können Sie den Antrag einreichen. Im Antrag einreichen-Dialogfenster haben Sie die Möglichkeit die Antragsdaten noch einmal zu prüfen. Bestätigen Sie die Abfragen durch das Setzen von Haken in den Kontrollkästchen und fügen Sie UNB-Team(s) und weitere UNB-Nutzende der zuständigen UNB hinzu, die über den Antrag entscheiden sollen.
Durch das Einreichen des Antrags wird die Bearbeitung bestimmter Felder der Ökokonto-Maßnahme gesperrt. Der Antrag kann mit dem Einreichen nicht mehr bearbeitet oder gelöscht werden.
Durch Eingabe des Kürzels "UNB" werden Ihnen sämtliche angelegte UNB-Teams angezeigt. Sie können aus dieser Liste das jeweils zuständige UNB-Team auswählen. Bitte beachten Sie, dass einige UNBs unterschiedliche Teams für Eingriffe/Kompensation und Ökokonto-Maßnahmen angelegt haben. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Abstimmung zur Auswahl des korrekten UNB-Nutzers oder Teams mit der UNB zielführend.
Nach Einreichen des Antrags erhält die Ökokonto-Maßnahme den Antragsstatus "In Prüfung".
Sobald dem Antrag durch die zuständige UNB zugestimmt wurde, erhält die Ökokonto-Maßnahme den Antragsstatus "Zugestimmt" und wird verzeichnet.






