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Verzeichneten Eingriff bearbeiten

Grundsätzlich können Einträge auch nach der Verzeichnung erneut bearbeitet werden. Um einen bereits verzeichneten Eingriff oder eine dazugehörige Kompensationsmaßnahme bearbeiten zu können, muss jedoch zunächst die zuständige untere Naturschutzbehörde eine Entzeichnung des Eintrags vornehmen. Es ist somit eine Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Die Entzeichnung kann nicht durch die LUBW erfolgen. 

Sofern Sie migrierte Eintragungen von vor dem 01.01.2026 bearbeiten möchten, bitten wir um Beachtung, dass diese nur noch gemäß der neuen Eintragungsroutine und -anforderungen eingetragen bzw. erneut verzeichnet werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie im Hinweis zur Eingabe und Bearbeitung von Altdaten.