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Aufgaben und Zuständigkeiten

Eingriffe in die Natur und Landschaft sind entsprechend der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (Novelle seit 01.01.2026 in Kraft) des Landes Baden-Württemberg in einem Kompensationsverzeichnis zu dokumentieren.

Die unteren Naturschutzbehörden führen das Kompensationsverzeichnis für ihren jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Sie prüfen die übermittelten Angaben auf Plausibilität und verzeichnen die Daten anschließend im System.

Insgesamt besteht die Fachanwendung Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg aus fünf Abteilungen, mit welchen jeweils verschiedene Aufgaben und Zuständigkeiten verbunden sind. Im Folgenden werden die Abteilungen kurz vorgestellt und anhand eines Beispiels erläutert, welche Aufgaben und Arbeitsschritte in diesem Bereich auf die jeweilige Nutzergruppe zukommen können.

 

Abteilung Eingriff

Unter der Abteilung Eingriff werden festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geführt. Die rechtliche Grundlage für die Abteilung Eingriff bildet §§ 14 ff. des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG). § 17 NatSchG regelt die Zuständigkeit und das Verfahren bei Eingriffen.

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Da die Aufgaben und Zuständigkeiten davon abhängen, muss bei Eingriffen zwischen den Vorgehensweisen mit bzw. ohne Bedarf einer behördlichen Zulassung, Genehmigung oder Anzeige unterschieden werden (s. auch Abbildung).

Variante 1: mit Bedarf einer behördlichen Zulassung, Genehmigung oder Anzeige

  • Zulassungsbehörde trägt Eingriff mit zugehörigen Maßnahmen in FA Kompensationsverzeichnis ein - Abteilung Eingriff
  • nach Vervollständigung der Eintragung gibt die Zulassungsbehörde den Eingriff der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) frei
  • UNB prüft die Eintragung auf Vollständigkeit und verzeichnet den Eingriff

Variante 2: ohne Bedarf einer behördlichen Zulassung, Genehmigung oder Anzeige

 

Abteilung Kompensation

Abteilung Ökokonto

Dort werden genehmigte naturschutzrechtliche Ökokonto-Maßnahmen geführt.

Abteilung Maßnahmen aufgrund von Ersatzzahlungen (MEZ)

Abteilung Summationskataster

Bei dem Summationskataster handelt es sich um eine neue Abteilung des Kompensationsverzeichnisses. Das Kataster wurde eingeführt, um Summationswirkungen bei Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten besser berücksichtigen zu können.

Einträge ins Summationskataster können seitens der Basisnutzer, Zulassungsbehörde und unteren Naturschutzbehörden vorgenommen werden. Es ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörden, sicherzustellen, dass bei Eintragung eines Eingriffs auch eine Erfassung im Summationskataster erfolgt ist.