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Eingabe von Altdaten

Neue Eingabe von Altdaten

Sofern Sie weitere Eingaben nachtragen möchten, die nicht unter die Anforderungen der ab dem 1. Januar 2026 gültigen Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) fallen, bitten wir um Beachtung, dass diese nur noch gemäß der neuen Eintragungsroutine eingetragen werden können. 
Wie bereits in der vorherigen Anwendung sieht diese Eintragungroutine vor, dass ein Eingriff angelegt wird und zu diesem die entsprechenden Maßnahmen, die nach der Verordnung eintragungspflichtig sind, eingetragen werden können. Dabei ist jedoch zu beachten, dass u.a. aufgrund der notwendigen automatischen Qualitätsprüfung der Daten mehr Eintragungen als in der Altanwendung vorgenommen werden müssen. Es handelt sich dabei jedoch um Daten, wie z.B. die Rechtsgrundlage des Eingriffs, die auch bei älteren Verfahren bekannt sein sollten. Ohne diese erforderlichen Angaben lässt sich aufgrund der notwendigen automatischen Qualitätsprüfung keine Verzeichnung oder Veröffentlichung der Daten vornehmen.