Hinweise zu migrierten Daten
Allgemeiner Hinweis zu migrierten Daten aus der Altanwendung
Bitte beachten Sie, dass bei sämtlichen migrierten Daten von Eingriffen die Angabe zur Verfahrensart auf "Sonstiges" gesetzt wurde, da dieses Feld gemäß der bisher gültigen Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) nicht abgefragt wurde. Aufgrund der technischen Notwendigkeit einer Angabe zu diesem Feld, wurden alle Altdaten dieser Kategorie zugeordnet.
Bei weiteren Feldern, die gemäß der KompVzVO von 2011 nicht abgefragt wurden, wird ein entsprechender Hinweis angezeigt, dass gemäß der alten Verordnung keine Angabe vorliegt.
Bei freiwillig eingetragenen Altdaten, die vor der Gültigkeit der KompVzVO von 2011 liegen, wurde zudem ein Hinweistext ergänzt, dass es sich um eine freiwillige Eintragung vor der Gültigkeit der Verordnung handelt.
Hinweis zu migrierten Eingriffen und Angaben zur Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten
Bei Eingriffen muss zukünftig in der Anwendung angegeben werden, ob Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten vorliegen. Für diese Angabe wurde eine automatische Qualitätsprüfung hinterlegt, so dass das Feld bei fehlender Angabe rot hervorgehoben wird und zur Eingabe aufgefordert wird.
Bei Eingriffen in der alten Anwendung wurde diese Angabe noch nicht abgefragt, so dass die automatische Qualitätsprüfung diese Angabe grundsätzlich hervorhebt. Gemäß der alten Anwendung sind die Datensätze jedoch vollständig, so dass die rote Hervorhebung für alte beziehungsweise migrierte Datensätze unbeachtet bleiben kann.
Bitte beachten Sie außerdem den Hinweis zur Übergangslösung zur Mehrfachangabe von Natura 2000-Gebieten.
Hinweis zu migrierten Ökokonto-Maßnahmen mit Bannwäldern und Waldrefugien
Bisher war die Bewertungskategorie „Bannwald/Waldrefugium“ innerhalb der Anwendung wie auch in der Verordnung ein Bestandteil der Biotoptypbewertung mit Ausgangs- und Zielzustand. Aufgrund der pauschalen Bewertung wurde die Bewertung für Bannwälder/Waldrefugien jedoch aus dem Bewertungsmodul herausgelöst und kann nun an gesonderter Stelle erfasst werden (siehe Bewertungsbereiche Teilmaßnahmen). In der alten Anwendung wurden beim bisherigen Bewertungsvorgehen zusätzliche Informationen, die zukünftig nicht mehr abgefragt werden, eingegeben. Um diese Daten zu erhalten, wurden Ökokonto-Maßnahmen mit Bewertungen zu Bannwäldern/Waldrefugien 1:1 übertragen. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle bisher eingegebenen Daten erhalten bleiben und es zu keinem Datenverlust kommt.
Für die Übersicht über die Ökokontomaßnahmen bedeutet das, dass der Wirkungsbereich „Bannwald/Waldrefugium“ erst einmal nicht vertreten ist, obwohl es Maßnahmen dazu gibt. Die Kategorisierung kann erst für Maßnahmen, die in der neuen Anwendung angelegt werden, dargestellt werden. Dies betrifft auch die öffentliche Darstellung über UDO 4.0.