Direkt zum Hauptinhalt

Hinweise zu migrierten Daten

Allgemeiner Hinweis zu migrierten Daten aus der Altanwendung

Bitte beachten Sie, dass bei sämtlichen migrierten Daten von Eingriffen die Angabe zur Verfahrensart auf "Sonstiges" gesetzt wurde, da dieses Feld gemäß der bisher gültigen Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) nicht abgefragt wurde. Aufgrund der technischen Notwendigkeit einer Angabe zu diesem Feld, wurden alle Altdaten dieser Kategorie zugeordnet. 

Bei weiteren Feldern, die gemäß der KompVzVO von 2011 nicht abgefragt wurden, wird ein entsprechender Hinweis angezeigt, dass gemäß der alten Verordnung keine Angabe vorliegt.

Bei freiwillig eingetragenen Altdaten, die vor der Gültigkeit der KompVzVO von 2011 liegen, wurde zudem ein Hinweistext ergänzt, dass es sich um eine freiwillige Eintragung vor der Gültigkeit der Verordnung handelt.

Wir bitten außerdem um Beachtung, dass sich durch die Altdaten, die nicht den Eintragungsumfang gemäß der KompVzVO 2026 hatten, Unschärfen bei Auswertungen der Datensätze ergeben können. Dies ist auch bei den Auswertungen und Darstellungen über die öffentliche Plattform UDO 4.0 zu berücksichtigen.
So können beispielsweise Auswertungen nach der Verfahrensart alle migrierten Altdaten nur unter der Verfahrensart "Sonstiges" darstellen, da nach der KompVzVO von 2011 keine Angabe hierzu gefordert wurde. Alle weiteren Felder zu denen gemäß der alten Verordnung keine Angabe vorliegt, können dementsprechend bei Auswertungen nur mit "keine Angabe" berücksichtigt werden.

Hinweis zu migrierten Eingriffen und Angaben zur Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten

Bei Eingriffen muss zukünftig in der Anwendung angegeben werden, ob Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten vorliegen. Für diese Angabe wurde eine automatische Qualitätsprüfung hinterlegt, so dass das Feld bei fehlender Angabe rot hervorgehoben und zur Eingabe aufgefordert wird. 
Bei Eingriffen in der alten Anwendung wurde diese Angabe noch nicht abgefragt, so dass die automatische Qualitätsprüfung diese Angabe grundsätzlich hervorhebt. Gemäß der alten Anwendung sind die Datensätze jedoch vollständig, so dass die rote Hervorhebung für alte beziehungsweise migrierte Datensätze unbeachtet bleiben kann. 

Bitte beachten Sie außerdem den Hinweis zur Übergangslösung zur Mehrfachangabe von Natura 2000-Gebieten.

Hinweis zu migrierten Ökokonto-Maßnahmen mit Bannwäldern und Waldrefugien

Bei Ökokonto-Maßnahmen, die in der alten Anwendung eingetragen wurden, ist zu beachten, dass die Bewertungskategorie „Bannwald/Waldrefugium“ bisher ein Bestandteil der Biotoptypbewertung mit Ausgangs- und Zielzustand war. Aufgrund der pauschalen Bewertung wurde die Bewertung für Bannwälder/Waldrefugien jedoch aus der Ausgangs- und Zielzustandsbewertung herausgelöst und kann nun in einem extra Bewertungsbereich erfasst werden (siehe Bewertungsbereiche Teilmaßnahmen).
In der alten Anwendung wurden beim bisherigen Bewertungsvorgehen zusätzliche Informationen, die zukünftig nicht mehr abgefragt werden, eingegeben. Um diese Daten zu erhalten, wurden Ökokonto-Maßnahmen mit Bewertungen zu Bannwäldern/Waldrefugien 1:1 übertragen. Somit behalten diese Maßnahmen die Bewertungen zu Bannwäldern und Waldrefugien im Bewertungsmodul des Ausgangs- und Zielzustands. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle bisher eingegebenen Daten erhalten bleiben und es zu keinem Datenverlust kommt.
Für die Übersicht über die Ökokontomaßnahmen bedeutet das, dass alle Ökokonto-Maßnahmen aus der Altanwendung keine gesonderte Bewertung im Modul für die Bannwälder und Waldrefugien enthalten und zunächst keine Maßnahmen mit einer Bewertung in diesem Bereich angezeigt werden, obwohl einige der Alt-Maßnahmen entsprechende Bewertungen haben.
Die Kategorisierung für die Bewertung im Bereich Bannwälder und Waldrefugien kann erst für Maßnahmen, die in der neuen Anwendung angelegt werden, dargestellt werden. Dies betrifft auch die öffentliche Darstellung über UDO 4.0.