Hinweise zu migrierten Daten
Allgemeiner Hinweis zu migrierten Daten aus der Altanwendung
Bitte beachten Sie, dass bei sämtlichen migrierten Daten von Eingriffen die Angabe zur Verfahrensart auf "Sonstiges" gesetzt wurde, da dieses Feld gemäß der bisher gültigen Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) nicht abgefragt wurde. Aufgrund der technischen Notwendigkeit einer Angabe zu diesem Feld, wurden alle Altdaten dieser Kategorie zugeordnet.
Bei weiteren Feldern, die gemäß der KompVzVO von 2011 nicht abgefragt wurden, wird ein entsprechender Hinweis angezeigt, dass gemäß der alten Verordnung keine Angabe vorliegt.
Bei freiwillig eingetragenen Altdaten, die vor der Gültigkeit der KompVzVO von 2011 liegen, wurde zudem ein Hinweistext ergänzt, dass es sich um eine freiwillige Eintragung vor der Gültigkeit der Verordnung handelt.
Wir bitten außerdem um Beachtung, dass sich durch die Altdaten, die nicht den Eintragungsumfang gemäß der KompVzVO 2026 hatten, Unschärfen bei Auswertungen der Datensätze ergeben können. Dies ist auch bei den Auswertungen und Darstellungen über die öffentliche Plattform UDO 4.0 zu berücksichtigen.
So können beispielsweise Auswertungen nach der Verfahrensart alle migrierten Altdaten nur unter der Verfahrensart "Sonstiges" darstellen, da nach der KompVzVO von 2011 keine Angabe hierzu gefordert wurde. Alle weiteren Felder zu denen gemäß der alten Verordnung keine Angabe vorliegt, können dementsprechend bei Auswertungen nur mit "keine Angabe" berücksichtigt werden.
Migrierte Datensätze und Zugriffsrechte für Maßnahmenträger
Die Zugangslinks zur neuen Anwendung wurden, sofern im Maßnahmenträgerzugang eine fachliche Betreuung und eine dazugehörige E-Mail-Adresse hinterlegt war, an die fachliche Betreuung gesendet, da in diesem Fall auch der Zugang (in der Altanwendung) über die E-Mail-Adresse der fachlichen Betreuung lief. Dies hat den Hintergrund, dass in der alten Anwendung ausschließlich ein Zugang Zugriff auf die Maßnahme haben konnte. Der Zugang mit Zugriff auf die Maßnahme war, sofern angegeben, an die E-Mail-Adresse der fachlichen Betreuung gekoppelt.
Nur die hinterlegte E-Mail-Adresse, die den Zugangslink zum neuen Verzeichnis erhalten hat, konnte in der neuen Anwendung automatisch mit den jeweiligen Maßnahmen verknüpft werden. Weitere Freigaben auf die Datensätze müssen manuell durch Zugriffsberechtigte vorgenommen werden.
Sofern also Ihre fachliche Betreuung den Zugriff erhalten hat und Sie auch selbst Zugriff auf die Maßnahme haben möchten, können Sie sich für einen Basis-Zugang registrieren und Ihre fachliche Betreuung bitten, die Maßnahme über die Freigabe-Funktion der Anwendung mit Ihnen zu teilen. Hilfestellungen zu den Funktionen finden Sie dabei im Handbuch. Die Freigabe-Funktion für Ökokonto-Maßnahmen finden Sie auf der Handbuchseite Ökokonto-Maßnahme freigeben.
Migrierte Datensätze und Zugriffsrechte für Zulassungsbehörden und Vorhabenträger
Sämtliche abgeschlossenen Datensätze aus der Altanwendung wurden in die neue Anwendung migriert. Aus technischen Gründen können jedoch weder die Accounts noch die allgemeinen Zugriffsrechte der Altanwendung für Zulassungsbehörden und Vorhabenträger übertragen werden. Daher erhalten zunächst ausschließlich die unteren Naturschutzbehörden Bearbeitungsrechte zu den einzelnen Datensätzen. Durch Freigaben der Datensätze über die unteren Naturschutzbehörden oder die LUBW können jedoch Bearbeitungsrechte an die anderen Nutzenden übertragen werden.
Grundsätzlich sind zudem alle verzeichneten und abgeschlossenen Datensätze mit allen Zugängen sichtbar. Das bedeutet, dass Datensätze auch ohne Bearbeitungsrechte eingesehen werden können und Bearbeitungsrechte nur dann erforderlich sind, wenn die Datensätze angepasst werden sollen.
Sofern Sie Bearbeitungsrechte für einen migrierten „Alt-Datensatz“ benötigen, ist eine Freigabe durch die zuständige untere Naturschutzbehörde oder die LUBW notwendig. Die LUBW kann Ihnen jedoch ausschließlich dann Zugriffsrechte erteilen, wenn wir den rechtmäßigen Zugriff anhand der Datensätze nachvollziehen können. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Naturschutzbehörde, die in das Verfahren eingebunden war.
Eine erneute Bearbeitung eines bereits verzeichneten Eingriffs-Datensatzes ist zudem ausschließlich nach vorheriger Entzeichnung durch die untere Naturschutzbehörde möglich.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Struktur der alten Anwendung und der Vorgaben zur Zuständigkeit aus der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (vgl. § 1 Abs. 1 KompVzVO) die Zugriffsrechte auf die Datensätze anhand der Geometrien und somit der Lage der Kompensationsmaßnahmen ermittelt und den jeweiligen unteren Naturschutzbehörden zugeordnet wurden.
Einige Eintragungen in der alten Anwendung wiesen jedoch keine Geometrien auf. Diese Eintragungen wurden migriert, konnten jedoch keiner unteren Naturschutzbehörde zugeordnet werden. Sofern Sie Bearbeitungszugriff auf einen solchen Datensatz benötigen bzw. ein entsprechender Eintrag Ihrer Behörde zuzuordnen ist, kommen Sie bitte auf die LUBW zu. Die LUBW kann Ihnen dann entsprechenden Zugriff auf die Daten geben.
Dokumente zu migrierten Datensätzen
Bei der Migration von Dokumenten, die in der Altanwendung in Eintragungen hochgeladen wurden, kommt es derzeit zu Verzögerungen, so dass die Dokumente derzeit nicht in der Anwendung dargestellt werden. An einer Lösung wird bereits gearbeitet.
Migrierte Eingriffe und Angaben zur Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten
Bei Eingriffen muss zukünftig in der Anwendung angegeben werden, ob Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten vorliegen. Für diese Angabe wurde eine automatische Qualitätsprüfung hinterlegt, so dass das Feld bei fehlender Angabe rot hervorgehoben und zur Eingabe aufgefordert wird.
Bei Eingriffen in der alten Anwendung wurde diese Angabe noch nicht abgefragt, so dass die automatische Qualitätsprüfung diese Angabe grundsätzlich hervorhebt. Gemäß der alten Anwendung sind die Datensätze jedoch vollständig, so dass die rote Hervorhebung für alte beziehungsweise migrierte Datensätze unbeachtet bleiben kann.
Bitte beachten Sie außerdem den Hinweis zur Übergangslösung zur Mehrfachangabe von Natura 2000-Gebieten.
Angaben zu Naturräumen bei migrierten Datensätzen
Bitte beachten Sie, dass zu allen migrierten Kompensationsmaßnahmen keine Angaben zu den Naturräumen vorliegen, da diese gemäß der KompVzVO 2011 nicht abgefragt werden. Aktuell wird hier kein Hinweis angezeigt, dass die Daten nicht abgefragt wurden, die Datensätze werden daher derzeit als unvollständig dargestellt. An einer Lösung wird bereits gearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass bei migrierten Ökokonto-Maßnahmen die Naturräume derzeit ausschließlich auf der oberen Maßnahmenebene und nicht in den einzelnen Teilmaßnahmen angezeigt werden.
Migrierte Ökokonto-Maßnahmen
Derzeit kann es noch zu Anzeigeproblemen im Bereich der Angaben zu Biotoptypen bei Ökokonto-Maßnahmen kommen. So kommt es teilweise zu Konflikten von migrierten Angaben zu Biotoptypen bei Teilmaßnahmen und dem neuen Eintragungsvorgehen. Dadurch wird bei einzelnen Teilmaßnahmen der Biotoptyp nicht korrekt, sondern beispielsweise mit „Biotoptyp 1“ angezeigt.
An den Anzeigeproblemen wird bereits gearbeitet, um diese zeitnah zu beheben.
Darüber hinaus ergibt sich bei einigen migrierten Ökokonto-Maßnahmen, bei denen sich die Flächen der Teilmaßnahmen überschneiden, eine abweichende Anzeige der Gesamtfläche im Vergleich zur Altanwendung. Die Gesamtfläche kann daher von der in der Altanwendung und in den Anträgen bzw. Zustimmungsbescheiden aufgeführten Fläche abweichen. Die Angaben aus der Altanwendung werden vorerst gemeinsam mit einem Hinweis im Kommentarfeld dargestellt. Auswirkungen auf die öffentliche Darstellung hat dies keine, da die Fläche hier wie zuvor angezeigt wird.
An einer Lösung hierfür wird ebenfalls bereits gearbeitet.
Migrierte Ökokonto-Maßnahmen mit Bannwäldern und Waldrefugien
Bei Ökokonto-Maßnahmen, die in der alten Anwendung eingetragen wurden, ist zu beachten, dass die Bewertungskategorie „Bannwald/Waldrefugium“ bisher ein Bestandteil der Biotoptypbewertung mit Ausgangs- und Zielzustand war. Aufgrund der pauschalen Bewertung wurde die Bewertung für Bannwälder/Waldrefugien jedoch aus der Ausgangs- und Zielzustandsbewertung herausgelöst und kann nun in einem extra Bewertungsbereich erfasst werden (siehe Bewertungsbereiche Teilmaßnahmen).
In der alten Anwendung wurden beim bisherigen Bewertungsvorgehen zusätzliche Informationen, die zukünftig nicht mehr abgefragt werden, eingegeben. Um diese Daten zu erhalten, wurden Ökokonto-Maßnahmen mit Bewertungen zu Bannwäldern/Waldrefugien 1:1 übertragen. Somit behalten diese Maßnahmen die Bewertungen zu Bannwäldern und Waldrefugien im Bewertungsmodul des Ausgangs- und Zielzustands. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle bisher eingegebenen Daten erhalten bleiben und es zu keinem Datenverlust kommt.
Für die Übersicht über die Ökokontomaßnahmen bedeutet das, dass alle Ökokonto-Maßnahmen aus der Altanwendung keine gesonderte Bewertung im Modul für die Bannwälder und Waldrefugien enthalten und zunächst keine Maßnahmen mit einer Bewertung in diesem Bereich angezeigt werden, obwohl einige der Alt-Maßnahmen entsprechende Bewertungen haben.
Die Kategorisierung für die Bewertung im Bereich Bannwälder und Waldrefugien kann erst für Maßnahmen, die in der neuen Anwendung angelegt werden, dargestellt werden. Dies betrifft auch die öffentliche Darstellung über UDO 4.0.