Direkt zum Hauptinhalt

Hinweise zu migrierten Daten und Eingabe von Altdaten

Allgemeiner Hinweis zu migrierten Daten aus der Altanwendung

Bitte beachten Sie, dass bei sämtlichen migrierten Daten von Eingriffen die Angabe zur Verfahrensart auf "Sonstiges" gesetzt wurde, da dieses Feld gemäß der bisher gültigen Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) nicht abgefragt wurde. Aufgrund der technischen Notwendigkeit einer Angabe zu diesem Feld, wurden alle Altdaten dieser Kategorie zugeordnet. 

Bei weiteren Feldern, die gemäß der KompVzVO von 2011 nicht abgefragt wurden, wird ein entsprechender Hinweis angezeigt, dass es gemäß der alten Verordnung keine Angabe vorliegt.

Bei freiwillig eingetragenen Altdaten, die vor der Gültigkeit der KompVzVO von 2011 liegen, wurde zudem ein Hinweistext ergänzt, dass es sich um eine freiwillige Eintragung vor der Gültigkeit der Verordnung handelt.

Neue Eingabe von Altdaten

Sofern Sie weitere Eingaben nachtragen möchten, die nicht unter die Anforderungen der ab dem 1. Januar 2026 gültigen Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) fallen, bitten wir um Beachtung, dass diese nur noch gemäß der neuen Eintragungsroutine eingetragen werden können.
Wie bereits in der vorherigen Anwendung sieht diese Eintragungroutine vor, dass ein Eingriff angelegt wird und zu diesem die entsprechenden Maßnahmen, die nach der Verordnung eintragungspflichtig sind, eingetragen werden können. Dabei ist jedoch zu beachten, dass u.a. aufgrund der notwendigen automatischen Qualitätsprüfung der Daten mehr Eintragungen als in der Altanwendung vorgenommen werden müssen. Es handelt sich dabei jedoch um Daten, wie z.B. die Rechtsgrundlage des Eingriffs, die auch bei älteren Verfahren bekannt sein sollten.  

Übergangslösung zur Mehrfachangabe von Natura 2000-Gebieten