Hinweise zu migrierten Daten und Eingabe von Altdaten
Allgemeiner Hinweis zu migrierten Daten aus der Altanwendung
Bitte beachten Sie, dass bei sämtlichen migrierten Daten von Eingriffen die Angabe zur Verfahrensart auf "Sonstiges" gesetzt wurde, da dieses Feld gemäß der bisher gültigen Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) nicht abgefragt wurde. Aufgrund der technischen Notwendigkeit einer Angabe zu diesem Feld, wurden alle Altdaten dieser Kategorie zugeordnet.
Bei weiteren Feldern, die gemäß der KompVzVO von 2011 nicht abgefragt wurden, wird ein entsprechender Hinweis angezeigt, dass es gemäß der alten Verordnung keine Angabe vorliegt.
Bei freiwillig eingetragenen Altdaten, die vor der Gültigkeit der KompVzVO von 2011 liegen, wurde zudem ein Hinweistext ergänzt, dass es sich um eine freiwillige Eintragung vor der Gültigkeit der Verordnung handelt.
Neue Eingabe von Altdaten
Sofern Sie weitere Eingaben nachtragen möchten, die nicht unter die Anforderungen der ab dem 1. Januar 2026 gültigen Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) fallen, bitten wir um Beachtung, dass diese nur noch gemäß der neuen Eintragungsroutine eingetragen werden können. Wie bereits in der vorherigen Anwendung sieht diese Eintragungroutine vor, dass ein Eingriff angelegt wird und zu diesem die entsprechenden Maßnahmen, die nach der Verordnung eintragungspflichtig sind, eingetragen werden können. Dabei ist jedoch zu beachten, dass u.a. aufgrund der notwendigen automatischen Qualitätsprüfung der Daten mehr Eintragungen als in der Altanwendung vorgenommen werden müssen. Es handelt sich dabei jedoch um Daten, wie z.B. die Rechtsgrundlage des Eingriffs, die auch bei älteren Verfahren bekannt sein sollten.
Übergangslösung zur Mehrfachangabe von Natura 2000-Gebieten
Grundsätzlich können Kompensationsmaßnahmen gegebenenfalls multifunktionale Maßnahmen darstellen und somit zugleich auch Kohärenzsicherungsmaßnahmen für Natura 2000-Gebiete sein. Auch Ökokontomaßnahmen können gegebenenfalls als Kohärenzsicherungsmaßnahme für Natura 2000-Gebiete geeignet sein. Die Kompensationsverzeichnis- und die Ökokonto-Verordnung sehen dabei vor, dass entsprechende Angaben zur (möglichen) multifunktionalen Verwendung bzw. Eignung als Kohärenzsicherungsmaßnahme für Natura 2000-Gebiete gemacht werden.
Bei den in der Altanwendung eingetragenen Kompensations- und Ökokonto-Maßnahmen haben nur sehr wenige (0,15 % bzw. ca. 1,6 %) Datensätze entsprechende Angaben zur Multifunktionalität oder Eignung als Kohärenzsicherungsmaßnahme für Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten. Diese Mehrfachangabe ist hierbei zwar grundsätzlich möglich, konnte aktuell jedoch noch nicht in der Anwendung umgesetzt werden. Daher musste für die bisherigen Daten eine Übergangslösung geschaffen werden.
Bei der Migration der Altdaten werden Mehrfachangaben zunächst im Kommentarfeld dargestellt und im Natura 2000-Modul wird vorerst lediglich ein Natura 2000-Gebiet angezeigt. Dieses Vorgehen ermöglicht die verordnungskonforme Migration der Daten, ist allerdings zunächst nicht sehr übersichtlich. Daher wird die Funktion der Mehrfachangabe in 2026 schnellstmöglich nachträglich zur Verfügung gestellt, so dass die Daten wieder korrekt dargestellt und eingetragen werden können.
In der öffentlichen Anzeige über UDO 4.0 werden die Daten durchgehend korrekt angezeigt, so dass hier kein Datenverlust entsteht. Lediglich innerhalb der Fachanwendung wird es zu Beginn die oben beschriebene Übergangslösung für die wenigen betroffenen Daten geben.
Neue Datensätze bei denen mehrere Natura 2000-Gebiete betroffen sind, können ebenfalls zunächst hilfweise mit Angaben über das Kommentarfeld vollständig gehalten werden. Hierfür kann jedoch keine öffentliche Darstellung erfolgen. Die Daten sollten, sobald das Natura 2000-Modul erweitert wurde, entsprechend nachgetragen werden, so dass eine korrekte (öffentliche) Darstellung möglich ist.
Neue Eingabe von Altdaten
Sofern Sie weitere Eingaben nachtragen möchten, die nicht unter die Anforderungen der ab dem 1. Januar 2026 gültigen Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) fallen, bitten wir um Beachtung, dass diese nur noch gemäß der neuen Eintragungsroutine eingetragen werden können.
Wie bereits in der vorherigen Anwendung sieht diese Eintragungroutine vor, dass ein Eingriff angelegt wird und zu diesem die entsprechenden Maßnahmen, die nach der Verordnung eintragungspflichtig sind, eingetragen werden können. Dabei ist jedoch zu beachten, dass u.a. aufgrund der notwendigen automatischen Qualitätsprüfung der Daten mehr Eintragungen als in der Altanwendung vorgenommen werden müssen. Es handelt sich dabei jedoch um Daten, wie z.B. die Rechtsgrundlage des Eingriffs, die auch bei älteren Verfahren bekannt sein sollten.