Neue Teilmaßnahme anlegen
Neue Teilmaßnahme anlegen
Jede Ökokonto-Maßnahme besteht aus einer oder mehreren Teilmaßnahmen. Teilmaßnahmen sind räumlich abgrenzbare Teilbereiche einer Ökokonto-Maßnahme, die sich räumlich nicht überschneiden. Die Teilmaßnahmen müssen grundsätzlich nicht eigenständig anerkennungsfähig sein, die Anerkennungsfähigkeit muss lediglich auf Ebene der Ökokonto-Maßnahmen vorliegen.
Teilmaßnahmen werden im KompVz BW immer in einer Ökokonto-Maßnahme angelegt. Öffnen Sie die Ökokonto-Maßnahme, zum Beispiel über die Übersichtstabelle, und scrollen Sie auf der Seite bis zu den Detaildaten "Teilmaßnahmen" nach unten. Klicken Sie auf [Neue Teilmaßnahme hinzufügen] am oberen rechten Rand der Detaildaten "Teilmaßnahmen".

Allgemeine Daten erfassen
Wenn Sie eine neue Kompensationsmaßnahme zu einem Eingriff angelegt haben, öffnet sich ein Formular zum Erfassen der Allgemeinen Daten. Pflichtangaben sind mit einem roten Stern gekennzeichnet:

Bestätigen Sie Ihre Eintragungen mit [Speichern]. Den zugehörigen Eingriff können Sie von der Detailansicht Ihrer Kompensationsmaßnahme aus direkt über die Verlinkung aufrufen:
