Neue Teilmaßnahme anlegen
Neue Teilmaßnahme anlegen
KompensationsmaßnahmenJede Ökokonto-Maßnahme besteht aus einer oder mehreren Teilmaßnahmen. Teilmaßnahmen sind räumlich abgrenzbare Teilbereiche einer Ökokonto-Maßnahme, die sich räumlich nicht überschneiden. Die Teilmaßnahmen müssen grundsätzlich nicht eigenständig anerkennungsfähig sein, die Anerkennungsfähigkeit muss lediglich auf Ebene der Ökokonto-Maßnahmen vorliegen.
Teilmaßnahmen werden im KompVz BW immer einemin Eingriffeiner zugeordnet.Ökokonto-Maßnahme Umangelegt. Kompensationsmaßnahmen anzulegen, haben Sie 3 Möglichkeiten:




Allgemeine Daten erfassen
Wenn Sie eine neue Kompensationsmaßnahme zu einem Eingriff angelegt haben, öffnet sich ein Formular zum Erfassen der Allgemeinen Daten. Pflichtangaben sind mit einem roten Stern gekennzeichnet:

Bestätigen Sie Ihre Eintragungen mit [Speichern]. Den zugehörigen Eingriff können Sie von der Detailansicht Ihrer Kompensationsmaßnahme aus direkt über die Verlinkung aufrufen:
