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Neuen Eingriff anlegen

Möglichkeiten einen Eingriff anzulegen

Sie haben 2 Möglichkeiten einen neuen Eingriff anzulegen:

  • über den Button [+Neu] unter dem Schnellzugriff Eingriff auf der Startseite

Screenshot des Schnellzugriffs mit der Möglichkeit zum Anlegen eines neuen Eingriffs über den Button Neu

  • über den Button [+Neu] links über der Übersichtstabelle der Eingriffe

Screenshot der Übersichtstabelle Eingriffe mit der Möglichkeit zum Anlegen eines neuen Eingriffs über den Button Neu

Allgemeine Daten erfassen

Wenn Sie einen neuen Eingriff angelegt haben, öffnet sich ein Formular zum Erfassen der Allgemeinen Daten. Pflichtangaben sind mit einem roten Stern gekennzeichnet:

Screenshot des Formularbeginns zum Erfassen der Allgemeinen Daten eines Eingriffs

Bestätigen Sie Ihre Eintragungen mit [Speichern] am Formularende auf der Seite unten rechts. Sie gelangen dadurch direkt auf die Detailansicht ihres Eingriffs.

Hinweise zur Eintragung von Feldern

Verfahrensart:

Im Feld "Verfahrensart" kann zwischen den Optionen "1-Planfeststellung", "2-Genehmigung", "3-Abstimmung", "4-Bebauungsplan", "5-Anzeige/Kenntnisnahme" und "6-Sonstiges" ausgewählt werden. Je nach Auswahl der Verfahrensart werden im Formular der Fachanwendung unterschiedliche Felder dargestellt, beispielsweise:

  • erforderliche Angaben nur für die Verfahrensart Bebauungsplan:
    • Angaben zur Gemeinde
  • erforderliche Angaben nur für die Verfahrensarten außer Bebauungsplan:
    • Angaben zur Zulassungs- oder Genehmigungsbehörde
    • Angaben zum Vorhabenträger

Rechtsgrundlage:

Im Feld "Rechtsgrundlage" kann zwischen den gängigen Rechtsgrundlagen gewählt werden, auf deren Grundlage das Eingriffsvorhaben genehmigt wird. Die Kompensationsverzeichnis-Verordnung legt fest, dass die Rechtsgrundlage im KompVz BW erfasst werden muss. Auswirkungen auf andere Eintragungsfelder haben die Angaben nicht.