Neuen Eingriff anlegen
Möglichkeiten einen Eingriff anzulegen
Sie haben 2 Möglichkeiten einen neuen Eingriff anzulegen:
Allgemeine Daten erfassen
Wenn Sie einen neuen Eingriff angelegt haben, öffnet sich ein Formular zum Erfassen der Allgemeinen Daten. Pflichtangaben sind mit einem roten Stern gekennzeichnet:
Bestätigen Sie Ihre Eintragungen mit [Speichern] am Formularende auf der Seite unten rechts. Sie gelangen dadurch direkt auf die Detailansicht ihres Eingriffs.
Hinweise zur Eintragung von Feldern
Verfahrensart:
Im Feld "Verfahrensart" kann zwischen den Optionen "1-Planfeststellung", "2-Genehmigung", "3-Abstimmung", "4-Bebauungsplan", "5-Anzeige/Kenntnisnahme" und "6-Sonstiges" ausgewählt werden. Je nach Auswahl der Verfahrensart werden im Formular der Fachanwendung unterschiedliche Felder dargestellt, beispielsweise:
- erforderliche Angaben nur für die Verfahrensart Bebauungsplan:
- Angaben zur Gemeinde
- erforderliche Angaben nur für die Verfahrensarten außer Bebauungsplan:
- Angaben zur Zulassungs- oder Genehmigungsbehörde
- Angaben zum Vorhabenträger
Rechtsgrundlage:
Im Feld "Rechtsgrundlage" kann zwischen den gängigen Rechtsgrundlagen gewählt werden, auf deren Grundlage das Eingriffsvorhaben genehmigt wird. Die Kompensationsverzeichnis-Verordnung legt fest, dass die Rechtsgrundlage im KompVz BW erfasst werden muss. Auswirkungen auf andere Eintragungsfelder haben die Angaben nicht.


