Neuen Eingriff anlegen
Möglichkeiten einen Eingriff anzulegen
Sie haben 2 Möglichkeiten einen neuen Eingriff anzulegen:
Allgemeine Daten erfassen
Wenn Sie einen neuen Eingriff angelegt haben, öffnet sich ein Formular zum Erfassen der Allgemeinen Daten. Um die eingegebenen Daten zwischenzuspeichern, müssen die Felder, die mit einem roten Stern gekennzeichnet sind, ausgefüllt sein:
Bestätigen Sie Ihre Eintragungen mit [Speichern] am Formularende auf der Seite unten rechts. Sie gelangen dadurch direkt auf die Detailansicht ihres Eingriffs.
Hinweise zur Eintragung von Feldern
Verfahrensart
Im Feld "Verfahrensart" kann zwischen den Optionen "1-Planfeststellung", "2-Genehmigung", "3-Abstimmung", "4-Bebauungsplan", "5-Anzeige/Kenntnisnahme" und "6-Sonstiges" ausgewählt werden. Je nach Auswahl der Verfahrensart werden im Formular der Fachanwendung unterschiedliche Felder dargestellt, beispielsweise:
- erforderliche Angaben nur für die Verfahrensart Bebauungsplan:
- Angaben zur Gemeinde
- erforderliche Angaben nur für die Verfahrensarten außer Bebauungsplan:
- Angaben zur Zulassungs- oder Genehmigungsbehörde
- Angaben zum Vorhabenträger
Rechtsgrundlage
Im Feld "Rechtsgrundlage" kann zwischen den gängigen Rechtsgrundlagen gewählt werden, auf deren Grundlage das Eingriffsvorhaben genehmigt wird. Die Kompensationsverzeichnis-Verordnung legt fest, dass die Rechtsgrundlage im KompVz BW erfasst werden muss. Auswirkungen auf andere Eintragungsfelder haben die Angaben nicht.


