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Teilmaßnahme: Bewertungsbereiche

Grundsätzlich müssen sich Ökokonto-Maßnahmen und somit auch die Teilmaßnahmen einer Ökokonto-Maßnahme mindestens einem der Wirkungsbereiche nach § 2 Abs. 1 Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) zuordnen lassen:

  1. Verbesserung der Biotopqualität
  2. Schaffung höherwertiger Biotoptypen
  3. Förderung spezifischer Arten
  4. Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
  5. Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen
  6. Verbesserung der Grundwassergüte

Weitere Informationen zu den Wirkungsbereichen und dem Bewertungsverfahren nach der ÖKVO finden Sie auf der LUBW-Webseite zum Bewertungsverfahren und Beispielen nach der Ökokonto-Verordnung sowie Informationen zu häufigen Fragestellungen im FAQ der LUBW-Webseite zum Thema Eingriffsregelung und Ökokonto.

In der Anwendung können daher zu jeder Teilmaßnahme Bewertungen in jedem dieser Wirkungsbereiche hinterlegt werden. Dies kann in der bereits angelegten Teilmaßnahme unter "Bewertungsbereiche" vorgenommen werden. So lange hier noch keine Bewertung hinterlegt wurde, erscheint unter der Überschrift eine rote Fehlermeldung, dass noch keine Bewertung angelegt wurde. 

Die Bewertungen zu den Wirkungsbereichen können über den jeweiligen [+]-Button in den einzelnen Modulen hinzugefügt werden. 

Screenshot des Abschnitts "Bewertungsbereiche" mit Fehlermeldung, dass noch keine Bewertung hinterlegt wurde

Bei allen Wirkungsbereichen öffnet sich beim Hinzufügen einer neuen Bewertung über den [+]-Button ein neues Dialogfenster, in dem Angaben zur Bewertung gemacht werden können. Je nach Wirkungsbereich sind unterschiedlich viele Angaben im jeweiligen Dialogfenster zu machen. Alle Bewertungen werden über einen Klick auf [Weiter] unten rechts im Dialogfenster gespeichert. Anschließend öffnet sich ebenfalls bei allen Maßnahmen eine Detailansicht der neu eingetragenen Bewertung. Einzelne Bewertungsbereiche haben innerhalb dieser Detailansichten spezielle Funktionen, die im jeweiligen Abschnitt zum Bewertungsbereich des Handbuchs beschrieben werden.
Grundsätzlich werden auf allen Detailansichten die zuvor eingetragenen Daten sowie Kontrollelemente zum Bearbeiten ([Stift]-Button) und Löschen ([Mülleimer]-Button) oben rechts angezeigt. 

Screenshot der Detailansicht einer Bewertung im Bereich Grundwasser mit Hervorhebung der Kontrollelemente zum Bearbeiten und Löschen

Sobald Eintragungen in den einzelnen Wirkungsbereichen vorgenommen wurden, werden alle Eintragungen der Teilmaßnahme in der Übersicht der Bewertungsbereiche angezeigt und können auch im Nachhinein über die Kontrollelemente (Stift-Symbol und Mülleimer-Symbol) bearbeitet werden.
Zudem sind je Wirkungsbereich einzelne Angaben in der Übersicht aufgeführt, dazu gehören insbesondere die Bezeichnung bzw. Eingangskennung und die Ökopunkte sowie eine Begründung beziehungsweise eine fachliche Prognose. 
Über den [+]-Button oben rechts beim jeweiligen Wirkungsbereich können zudem weitere Bewertungen angelegt werden. 

Screenshot des Bewertungsbereichs "Grundwassergüte" als Beispiel für einen Bewertungsbereich mit hinterlegten Daten

Biotope (Ausgangs- und Zielzustand)

Für die Wirkungsbereiche "Verbesserung der Biotopqualität" und "Schaffung höherwertiger Biotoptypen" müssen die Bewertungsbereiche "Biotope - Ausgangszustand" und "Biotope - Zielzustand" verwendet werden. Hier müssen grundsätzlich sowohl Ausgangs- als auch Zielzustand hinterlegt werden. Zudem muss die Gesamtfläche jeweils die Gleiche sein. Nur so kann die Anwendung die Differenz der Ökopunkte korrekt berechnen. 

Screenshot der Bewertungsübersicht des Ausgangs- und Zielzustandes bei Biotopen ohne Einträge

Ausgangszustand

Informationen zum einzutragenden Ausgangszustand finden Sie im FAQ der LUBW-Webseite zum Thema Eingriffsregelung und Ökokonto (unter naturschutzrechtliches Ökokonto, Nr. 6).

Über den [+]-Button beim Ausgangszustand öffnet sich ein Dialogfenster über das eine neue Bewertung des Ausgangszustandes der Maßnahmenfläche hinzugefügt werden. Für die Berechnung in Ökopunkten müssen

  • der Biotoptyp
  • der jeweilige Wert in Ökopunkten pro Quadratmeter
  • die Fläche der Maßnahme

angegeben werden. Darüber hinaus kann zum Ausgangszustand noch eine Begründung ergänzt werden. Diese ist insbesondere bei Abweichungen vom Normalwert auszufüllen, sollte aber grundsätzlich eine Begründung zur Bewertung enthalten. 

Abschließend können im selben Dialogfenster unten Angaben zu Zuschlägen hinsichtlich Streuobst ergänzt werden, ebenso wie eine Begründung zu diesen Zuschlägen. 

Mit Klick auf [Weiter] werden die Angaben gespeichert und es öffnet sich die Detailansicht der eingetragenen Bewertung. In dieser Detailansicht gibt es im unteren Bereich das Modul "Einzelbaumzuschläge". Über dieses Modul können weitere Zuschläge aufgrund von Einzelbäumen auf der Maßnahmenfläche ergänzt werden. 

Screenshot einer Detailansicht einer Biotopbewertung im Ausgangszustand mit Hervorhebung des Moduls "Einzelbaumzuschläge" im unteren Bereich

Über den [+]-Button öffnet sich ein neues Dialogfenster in dem ein neuer Einzelbaumzuschlag hinzugefügt werden kann. Hierzu muss die Anzahl der Bäume einer Größe, deren Stammumfang und der Wert in Ökopunkten/cm angegeben werden. Außerdem gibt es ein Freitextfeld, um eine Begründung für die Bewertung zu ergänzen. 

Anschließend wird im Modul Einzelbaumzuschläge in der Detailansicht der neu angelegte Zuschlag angezeigt. Über den [+]-Button oben rechts im Modul können weitere Einzelbaumzuschläge hinzugefügt werden. Über die Kontrollelemente können die jeweils angelegten Zuschläge bearbeitet ([Stift]-Button) und gelöscht ([Mülleimer]-Button) werden. 

Screenshot des Moduls "Einzelbaumzuschläge" in der Detailansicht einer Biotopbewertung

Zielzustand

Nach dem Anlegen eines Ausgangszustandes erscheint in der Übersicht der Bewertungsbereiche ein Hinweis, dass der Zielzustand der Biotope dieselbe Gesamtfläche haben muss wie der Ausgangszustand. Nach Anlage des Ausgangszustands sollte somit der Zielzustand der Maßnahmenfläche angelegt werden. Ein neuer Zielzustand kann mit Klick auf den [+]-Button oben rechts beim Zielzustand hinzugefügt werden.

Screenshot der Bewertungsbreiche Ausgangs- und Zielzustand bei Biotopen mit bereits hinterlegtem Ausgangszustand und Hinweismeldung, dass die Fläche des Zielzustands (noch) nicht der des Ausgangszustands entspricht

Über den [+]-Button öffnet sich ein neues Dialogfenster, welches zunächst die gleichen Angaben wie beim Ausgangszustand abfragt. Ergänzend gibt es beim Zielzustand noch die Möglichkeit Angaben zu einer neu geschaffenen Pufferfläche (Länge, Breite und Begründung) zu hinterlegen. Die neu eingetragenen Angaben zum Zielzustand können über einen Klick auf den [Weiter]-Button gespeichert werden. 

Bitte beachten Sie zu Pufferflächen und Gewässerrandstreifen auch die Hinweise auf der LUBW-Webseite zum Ökokonto und Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer (unter 1. Biotopaufwertungen und Pufferflächen in Gewässerrandstreifen als Ökokonto-Maßnahme). 

Nach Speicherung der neuen Angaben wird, wie schon beim Ausgangszustand, eine Detailansicht zum neu angelegten Zielzustand geöffnet. In der Detailansicht können alle neu eingegebenen Angaben zum Zielzustand eingesehen, bearbeitet und gelöscht werden. Das Bearbeiten bzw. das Löschen ist erneut über die Kontrollelemente oben rechts möglich ([Stift]-Button und [Mülleimer]-Button). Im unteren Bereich der Detailansicht können, genauso wie beim Ausgangszustand, Angaben zu Einzelbaumzuschlägen gemacht werden. Die vorzunehmenden Angaben zu Einzelbaumzuschlägen können der Hilfestellung beim Ausgangszustand entnommen werden. 

Screenshot der Detailansicht des Zielzustandes mit Hervorhebung der Eintragungsmöglichkeit für Einzelbaumzuschläge

Förderung spezifischer Arten

Für Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten kann im entsprechenden Bewertungsbereich über den [+]-Button ein neues Dialogfenster zum Hinzufügen einer neuen Bewertung geöffnet werden. In diesem Dialogfenster sind

  • die jeweilige Art
  • der geplante Bestand
  • eine fachliche Prognose 

anzugeben. Eine Angabe, dass sich die Art etabliert hat, wird in der Regel erst bei einer Zwischenbewertung angegeben, da die Art bei Maßnahmenbeginn noch nicht etabliert sein darf. 

Informationen zur fachlichen Prognose und Besonderheiten des Wirkungsbereichs "Förderung spezifischer Arten" können Sie auf der LUBW-Webseite zum Thema Ökokonto und Arten sowie in den  FAQ zum Thema Eingriffsregelung und Ökokonto der LUBW (unter naturschutzrechtliches Ökokonto, Nr. 13, 14, 17) einsehen.

Nach Ausfüllen der Angaben und Klick auf [Weiter] wird eine Detailansicht der neu angelegten Bewertung geöffnet. Auf dieser gibt es oben rechts die Möglichkeit die Angaben über die Kontrollelemente zu bearbeiten ([Stift]-Button) und zu löschen ([Mülleimer]-Button). 

Angabe "Art etabliert"

Bei der Förderung der spezifischen Arten gibt es die volle Punktzahl für die Maßnahme erst dann, wenn sich die Art auch etabliert hat. Aus diesem Grund gibt es in diesem Bewertungsbereich die Möglichkeit die Angabe "Art etabliert" mit einem Häkchen zu hinterlegen. Diese Angabe ist jedoch nur im Rahmen einer erneuten Bewertung vorgesehen, da eine Art nicht schon vor Maßnahmenbeginn etabliert sein darf. Die Angabe wird somit in der Regel nur im Rahmen einer Zwischenbewertung gemacht. 

Screenshot der Übersicht einer hinterlegten Bewertung im Bereich Förderung spezifischer Arten mit Hervorhebung des Buttons zum Bearbeiten

Um die Angabe im Rahmen einer erneuten Bewertung vorzunehmen, muss zum Bearbeiten über über den [Stift]-Button die Bewertung aufgerufen werden.

Screenshot des Dialogfensters zur Bearbeitung einer Bewertung im Bereich Förderung spezifischer Arten mit Hervorhebung des Felds "Art etabliert"

Es öffnet sich ein neues Dialogfenster zur Bearbeitung der Bewertung. In diesem kann dann bei der Angabe "Art etabliert" ein entsprechendes Häkchen gesetzt werden. 

Nach Ausfüllen und Klick auf [Weiter] öffnet sich eine Detailansicht mit den hinterlegten Daten. Oben rechts gibt es erneut über die Kontrollelemente die Möglichkeit zum Bearbeiten ([Stift]-Button) und zum Löschen ([Mülleimer]-Button) der Bewertung. 

Ab wann eine Art nach der Ökokonto-Verordnung als etabliert gilt, können Sie in den FAQ der LUBW zum Thema Eingriffsregelung und Ökokonto (unter naturschutzrechtliches Ökokonto, Nr. 14) nachlesen.

Retentionsflächen

Maßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen können im Bereich "Retentionsflächen" in der Bewertungsübersicht hinterlegt werden. Durch Auswahl des entsprechenden [+]-Buttons öffnet sich auch hier ein neues Dialogfenster. In diesem Dialogfenster gibt es zwei Felder

  • Fläche in Quadratmetern
  • Begründung

die auszufüllen sind. Das Feld zum Wert in Ökopunkten pro Quadratmeter ist bereits ausgefüllt und kann nicht verändert werden, da es sich um einen festen Wert nach der Ökokonto-Verordnung (Anlage 2, Abschnitt 4) handelt. 
In der Begründung sollten neben Angaben zur Begründung der Maßnahme auch Angaben zum Ausgangszustand der Maßnahmenfläche ergänzt werden, da diese nicht mehr gesondert erfasst werden.

Nach Ausfüllen und Klick auf [Weiter] öffnet sich eine Detailansicht mit den hinterlegten Daten. Oben rechts gibt es erneut über die Kontrollelemente die Möglichkeit zum Bearbeiten ([Stift]-Button) und zum Löschen ([Mülleimer]-Button) der Bewertung. 

Boden

Für den Wirkungsbereich "Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen" erfolgt die Bewertung durch einen Vergleich
der Wertstufe des Bodens vor und nach der Maßnahme. Entsprechende Maßnahmen können im Bewertungsbereich "Boden" hinterlegt werden. Hier gibt es drei Felder:

  • Wert in Ökopunkten pro Quadratmeter
  • Fläche in Quadratmeter
  • Begründung

die auszufüllen sind. 

In der Begründung sollten neben der Begründung zur gewählten Bewertung auch Angaben zum Ausgangs- und Zielzustand der Maßnahmenfläche ergänzt werden, da diese nicht mehr gesondert erfasst werden.

Nach Ausfüllen und Klick auf [Weiter] öffnet sich eine Detailansicht mit den hinterlegten Daten. Oben rechts gibt es erneut über die Kontrollelemente die Möglichkeit zum Bearbeiten ([Stift]-Button) und zum Löschen ([Mülleimer]-Button) der Bewertung. 

Weitere Informationen zu ökokontofähigen Maßnahmen und dem Bewertungsverfahren für das Schutzgut Boden erhalten Sie auf der LUBW Themenseite zum Ökokonto und Boden, Grundwasser und Oberflaechengewässer unter Punkt 2.

Grundwassergüte

Die Bewertung des Wirkungsbereichs "Verbesserung der Grundwassergüte" erfolgt grundsätzlich entweder im Rahmen der Bewertungsvorgabe Biotope oder gesondert anhand der Bewertungsvorgaben Boden und Grundwasser gemäß Anlage 2, Abschnitt 3 der Ökokonto-Verordnung. Sofern die Bewertung über den Bereich Boden und Grundwasser folgt, können entsprechende Maßnahmen Bewertungsbereich Grundwassergüte hinterlegt werden. Dazu müssen die Felder:

  • Hydrogeologische Einheit anhand einer Dropdown-Auswahl
  • Fläche in Quadratmeter
  • Begründung

ausgefüllt werden.

Nach Ausfüllen und Klick auf [Weiter] öffnet sich eine Detailansicht mit den hinterlegten Daten. Oben rechts gibt es erneut über die Kontrollelemente die Möglichkeit zum Bearbeiten ([Stift]-Button) und zum Löschen ([Mülleimer]-Button) der Bewertung. 

Weitere Informationen ökokontofähigen Maßnahmen zur Bewertung der Grundwassergüte und den hydrogeologischen Einheiten erhalten Sie auf der LUBW Themenseite zum Ökokonto und Boden, Grundwasser und Oberflaechengewässer unter Punkt 2, im dritten und vierten Absatz.

Punktuelle Maßnahmen (Bewertung über den Kostenansatz)

Punktuelle Maßnahmen mit großer Flächenwirkung können über den Herstellungskostenansatz bewertet werden. Für diese Maßnahmen werden somit aufgrund der nicht abgrenzbaren Wirkungsfläche die Kosten zur Bewertung in Ökopunkten herangezogen. 

Für die Bewertung müssen daher die Felder:

  • Anrechnungsfähige Kosten in Euro
  • Ökopunkte pro Euro 
  • Begründung

ausgefüllt werden. 

Das Verhältnis von Ökopunkten pro Euro ist im Einzelfall festzulegen, weshalb kein fest Verhältnis hinterlegt ist. Für weitere Informationen dazu können Sie die Links im blau hinterlegten Infokasten nutzen. Die Begründung für die Bewertung nach dem Herstellungskostenansatz muss neben der Erläuterung zur gewählten Bewertung und den Kosten auch Informationen zum ausgewählten Verhältnis von Ökopunkten pro Euro beinhalten. Zudem sollten bei der Begründung auch Angaben zum Ausgangs- und Zielzustand ergänzt werden, da diese nicht mehr gesondert abgefragt werden.

Nach Ausfüllen und Klick auf [Weiter] öffnet sich eine Detailansicht mit den hinterlegten Daten. Oben rechts gibt es erneut über die Kontrollelemente die Möglichkeit zum Bearbeiten ([Stift]-Button) und zum Löschen ([Mülleimer]-Button) der Bewertung. 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Teilmaßnahmen mit ausschließlich punktuellen Maßnahmen eine fiktionale Flächengröße aufgrund einer technisch notwendigen Pufferung ergibt. Diese Fläche spiegelt nicht zwingend die Wirkfläche wider.

Zur Bewertung nach dem Herstellungskostenansatz können Sie sich auf der LUBW-Webseite zu punktuellen Ökokonto-Maßnahmen sowie in den FAQ der LUBW-Webseite zum Thema Eingriffsregelung und Ökokonto (unter naturschutzrechtliches Ökokonto, Nr. 15) informieren. 

Bannwälder/Waldrefugien

Maßnahmen, die zur Schaffung von Bannwäldern und Waldrefugien dienen, gehören normalerweise zum Wirkungsbereich "Verbesserung der Biotopqualität" oder "Schaffung höherwertiger Biotope", da es sich jedoch um eine pauschale Bewertung von 4 Ökopunkten pro Quadratmeter handelt, wurde für diese Maßnahmen in der Anwendung ein eigenes Bewertungsmodul hinterlegt. In diesem ist der Wert in Ökopunkten pro Quadratmetern bereits fixiert. Es müssen daher lediglich die Angaben:

  • Fläche in Quadratmetern
  • Begründung 

ausgefüllt werden.
In der Begründung sollten auch Angaben zum Ausgangszustand und dem geplanten Zielzustand der Maßnahme vorgenommen werden, da diese für die Bannwälder und Waldrefugien nicht gesondert erfasst werden. 

Nach Ausfüllen und Klick auf [Weiter] öffnet sich eine Detailansicht mit den hinterlegten Daten. Oben rechts gibt es erneut über die Kontrollelemente die Möglichkeit zum Bearbeiten ([Stift]-Button) und zum Löschen ([Mülleimer]-Button) der Bewertung.