Direkt zum Hauptinhalt

Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern

Termine und Fristen hinterlegen

Gemäß der Ökokonto-Verordnung ist es erforderlich den Umsetzungsbeginn der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus beginnt mit dem Start der Umsetzung die Verzinsung der Ökopunkte. Der Umsetzungsbeginn kann daher über die Fachanwendung eingetragen bzw. angezeigt werden. 

Um den Umsetzungsbeginn zu hinterlegen, muss die jeweilige Ökokonto-Maßnahme aufgerufen werden. Unterhalb des Bewertungsbereichs gibt es das Modul "Termine und Fristen". In diesem Bereich kann über den Button [+Kalenderblatt] ein Umsetzungsbeginn hinzugefügt werden. Dabei ist zu beachten, dass durch einen Basisnutzer nur ein Umsetzungsbeginn mit dem aktuellen Datum oder bis maximal 4 Wochen in der Zukunft eingetragen werden darf. Rückwirkende Eintragungen sind lediglich durch die zuständige UNB möglich. 

image.png

Alternativtext: Screenshot der Ökokonto-Maßnahmen-Übersichtsseite mit Hervorhebung des Reiters "Termine und Fristen"

Nach dem Klick auf den Button [+Kalenderblatt] öffnet sich ein Eintragungsfenster. Dort sind drei Angaben zu machen, wobei die erste Angabe, die Fristart, bereits auf den "Umsetzungsbeginn" festgelegt ist. Darunter kann das Datum des Umsetzungsbeginns eingefügt werden. Ergänzend kann ein Kommentar hinterlegt werden. Mit dem Klick auf Weiter hinterlegen Sie den Umsetzungsbeginn in der Ökokonto-Maßnahme.

image.png

Alternativtext: Screenshot des Pop-Up-Fensters zum Hinterlegen einer neuen Frist

Anschließend erscheint der Umsetzungsbeginn in der Übersicht im Modul "Termine und Fristen". Zusätzlich wird die maximale Zinslaufzeit beziehungsweise das letztmögliche Ende der Verzinsung der Ökopunkte angezeigt.

image.png

Alternativtext: Screenshot der Übersichtseite mit hinterlegtem Umsetzungsbeginn und maximaler Zinslaufzeit

Termine und Fristen ändern oder löschen

Texttexttext

Screenshot 2025-07-22 150306.png

Alternativtext: Screenshot der Übersichtseite mit hinterlegtem Umsetzungsbeginn und maximaler Zinslaufzeit und hervorgehobenen Kontrollelementen zum Bearbeiten und Löschen

Texttexttext

image.png

Texttexttext

image.png

Termine und Fristen rückwirkend ändern oder löschen

Eine rückwirkende Änderung des Umsetzungsbeginns ist ausschließlich durch die UNB möglich. Ein Basisnutzer kann ein in der Vergangenheit liegendes Umsetzungsdatum nicht mehr ändern oder löschen. Es erscheinen Fehlermeldungen, dass das Datum nicht in der Vergangenheit liegen darf beziehungsweise nicht mehr gelöscht werden kann. Entsprechende Änderungen sind ausschließlich mit einem UNB-Zugang möglich. 

image.png

Alternativtext: Screenshot der Übersichtseite eines Basisnutzers mit zurückliegendem Umsetzungsdatum und der Meldung, dass dieses Datum nicht mehr gelöscht werden kann