Untere Naturschutzbehörde
Mit dem Zugang der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) können Eingriffe und zugehörige Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden. Vom Vorhabenträger eingegebene Eingriffe können verzeichnet werden.
Ökokonto-Maßnahmen können selbst angelegt und beantragt werden. Vom Maßnahmenträger eingegebene und beantragte Ökokonto-Maßnahmen können geprüft und eine Antragsentscheidung getroffen werden.
Zugang
Die Registrierung und die Anmeldung zur Anwendung werden auf der Handbuchseite Handbuchseite Registrierung und Anmeldung erklärt.
Informationen zu Ihren Zugangseinstellungen und zum Erstellen von Teams finden Sie auf der Handbuchseite Handbuchseite Zugangseinstellungen.
Eingriffe und Kompensationen anlegen
Für die Übermittlung der erforderlichen Angaben mittels elektronischer Formulare (Eingabemasken in der Anwendung KompVz BW) an die unteren Naturschutzbehörden sind gemäß gemäß Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) die jeweiligen Zulassungs- oder Genehmigungsbehörden und Gemeinden zuständig. Das bedeutet, dass die unteren Naturschutzbehörden nicht für die Eingabe der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen, aber deren Verzeichnung bzw. Veröffentlichung zuständig sind. Die Möglichkeit einer Eingabe durch die unteren Naturschutzbehörden besteht dennoch.
Sie haben die Möglichkeit Möglichkeit Eingriffe Eingriffe mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen finden Sie Sie im Kapitel Kapitel Eingriffe auf den Handbuchseiten:
Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von von Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen erhalten im Kapitel Kapitel Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auf den Handbuchseiten:
Zum Thema Thema Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen enthält das Kapitel Kapitel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen:
Hinweise zur Erfassung von von Kompensationsmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen finden Sie im Kapitel Kapitel Kompensationsmaßnahmen auf den Handbuchseiten:
Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff Eingriff Abbuchungen von Ökopunkten durchzuführen.
Die Handbuchseite Handbuchseite Abbuchungen von Ökopunkten stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
Die Die Freigabe Freigabe von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Handbuchseite Eingriff freigeben erklärt.
Eingriffe prüfen
Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.
Die Prüfung eines Eingriffs wird auf der Handbuchseite Eingriff prüfen erklärt.
Eingriffe verzeichnen
Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.
Hinweise zur Ver- bzw. Entzeichnung eines Eingriffs finden Sie auf der Handbuchseite Eingriff verzeichnen.
Ökokonto-Maßnahmen anlegen und beantragen
Alle im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen relevanten Informationen der nachfolgend genannten Handbuchseiten befinden sich im Kapitel Kapitel Ökokonto-Maßnahmen.
Sie haben die Möglichkeit Ökokonto-Maßnahmen mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen zur zur Anlage und den den weiteren Angaben finden Sie Sie auf den Handbuchseiten:
Zu Ihrer Ökokonto-Maßnahme können Teilmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von von Teilmaßnahmen Teilmaßnahmen erhalten Sie Sie auf den Handbuchseiten:
- Neue Teilmaßnahme anlegen
- Teilmaßnahme: Detailansicht und weitere Angaben
- Teilmaßnahme: Bewertungsbereiche
Die Die Freigabe Freigabe von Ökokonto-Maßnahmen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Handbuchseite Ökokonto-Maßnahme freigeben erklärt.
Hinweise zu den den Anträgen und dem dem Antragsstatus Antragsstatus im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen Maßnahmen finden Sie Sie auf den Handbuchseiten:
- Anträge zur Ökokonto-Maßnahme stellen
- Antrag auf Zustimmung und Ökokonto-Maßnahme nach Rückgabe durch UNB erneut bearbeiten und an UNB zurückgeben
Ebenfalls ist es möglich den den Umsetzungsbeginn Umsetzungsbeginn einer Ökokonto-Maßnahme anzuzeigen.
Die Handbuchseite Handbuchseite Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
Ökokonto-Maßnahmen prüfen und darüber entscheiden
Um eine von einem Maßnahmenträger eingegebene Ökokonto-Maßnahme aufzurufen, können Sie diese in der Übersichtstabelle der Ökokonto-Maßnahmen suchen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.
Der Ablauf der Prüfung der eingegebenen Daten und der Entscheidung über die zugehörigen Anträge werden auf der Handbuchseite Antrag prüfen, Daten kommentieren, Antrag zustimmen / ablehnen / zurückgeben erläutert.
Informationen zur Anzeige bzw. Änderung und Löschung des Umsetzungsbeginns der Ökokonto-Maßnahme finden Sie auf der Handbuchseite Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern.