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Untere Naturschutzbehörde

Mit dem Zugang der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) können Eingriffe und zugehörige Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden. Vom Vorhabenträger eingegebene Eingriffe können verzeichnet werden.

Ökokonto-Maßnahmen können selbst angelegt und beantragt werden. Vom Maßnahmenträger eingegebene und beantragte Ökokonto-Maßnahmen können geprüft und eine Antragsentscheidung getroffen werden.

Zugang

Die Registrierung und die Anmeldung zur Anwendung werden auf der Handbuchseite Handbuchseite Registrierung und Anmeldung  erklärt.

Informationen zu Ihren Zugangseinstellungen und zum Erstellen von Teams finden Sie auf der Handbuchseite Handbuchseite Zugangseinstellungen.  

Eingriffe und Kompensationen anlegen

Für die Übermittlung der erforderlichen Angaben mittels elektronischer Formulare (Eingabemasken in der Anwendung KompVz BW) an die unteren Naturschutzbehörden sind gemäß gemäß Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) die jeweiligen Zulassungs- oder Genehmigungsbehörden und Gemeinden zuständig. Das bedeutet, dass die unteren Naturschutzbehörden nicht für die Eingabe der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen, aber deren Verzeichnung bzw. Veröffentlichung zuständig sind. Die Möglichkeit einer Eingabe durch die unteren Naturschutzbehörden besteht dennoch.

Sie haben die Möglichkeit Möglichkeit Eingriffe Eingriffe mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen finden Sie Sie im Kapitel Kapitel Eingriffe  auf den Handbuchseiten:

Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von von Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen erhalten im Kapitel Kapitel Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten  auf den Handbuchseiten:

Zum Thema Thema Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen  enthält das Kapitel Kapitel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen  auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen:

Hinweise zur Erfassung von von Kompensationsmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen finden Sie im Kapitel Kapitel Kompensationsmaßnahmen  auf den Handbuchseiten:

Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff Eingriff Abbuchungen von Ökopunkten  durchzuführen.
Die Handbuchseite Handbuchseite Abbuchungen von Ökopunkten  stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.

Die Die Freigabe Freigabe von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Handbuchseite Eingriff freigeben erklärt.

Eingriffe prüfen

Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.

Die Prüfung eines Eingriffs wird auf der Handbuchseite Eingriff prüfen erklärt.

Eingriffe verzeichnen

Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.

Hinweise zur Ver- bzw. Entzeichnung eines Eingriffs finden Sie auf der Handbuchseite Eingriff verzeichnen.

Ökokonto-Maßnahmen anlegen und beantragen

Alle im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen relevanten Informationen der nachfolgend genannten Handbuchseiten befinden sich im Kapitel Kapitel Ökokonto-Maßnahmen.

Sie haben die Möglichkeit Ökokonto-Maßnahmen  mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen zur zur Anlage  und den den weiteren Angaben  finden Sie Sie auf den Handbuchseiten:

Zu Ihrer Ökokonto-Maßnahme können Teilmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von von Teilmaßnahmen Teilmaßnahmen erhalten Sie Sie auf den Handbuchseiten:

Die Die Freigabe Freigabe von Ökokonto-Maßnahmen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Handbuchseite Ökokonto-Maßnahme freigeben  erklärt.

Hinweise zu den den Anträgen  und dem dem Antragsstatus Antragsstatus im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen Maßnahmen finden Sie Sie auf den Handbuchseiten:

Ebenfalls ist es möglich den den Umsetzungsbeginn Umsetzungsbeginn einer Ökokonto-Maßnahme anzuzeigen.
Die Handbuchseite Handbuchseite Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.

Ökokonto-Maßnahmen prüfen und darüber entscheiden

Um eine von einem Maßnahmenträger eingegebene Ökokonto-Maßnahme aufzurufen, können Sie diese in der Übersichtstabelle der Ökokonto-Maßnahmen suchen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.

Der Ablauf der Prüfung der eingegebenen Daten und der Entscheidung über die zugehörigen Anträge werden auf der Handbuchseite Antrag prüfen, Daten kommentieren, Antrag zustimmen / ablehnen / zurückgeben erläutert.

Informationen zur Anzeige bzw. Änderung und Löschung des Umsetzungsbeginns der Ökokonto-Maßnahme finden Sie auf der Handbuchseite Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern.