Zugang zum KompVz BW und Rollen
Landingpage
Übersicht
Die Landingpage dient als zentrale Einstiegsseite. Über die Landingpage wird der Zugriff auf die Fachanwendung KompVz BW, die landesweite öffentliche Plattform (Daten- und Kartendienst 4.0) sowie zum Handbuch ermöglicht. Hierüber werden somit alle wichtigen Links zum Kompensationsverzeichnis zentral bereitgestellt.
Im oberen Bereich der Landingpage werden zunächst die Fachanwendung und die Rechtsgrundlagen zur Erfassung der Daten in der Fachanwendung kurz dargestellt.
Links
Im zentralen Bereich der Landingpage werden alle wichtigen Zugriffslinks gesammelt und mit Kurzinformationen dargestellt. Über die Links kann direkt auf dem Log-In zur Fachanwendung KompVz BW, die Dashboards der landesweiten öffentlichen Plattform und den Hilfebereich zugegriffen werden.
Über die landesweite öffentliche Plattform können dabei alle öffentlich einsehbaren Daten der im Kompensationsverzeichnis hinterlegen Eintragungen eingesehen werden. Es gibt zudem verschiedene Filter- und Suchmöglichkeiten sowie die Möglichkeit Shape-Dateien herunterzuladen. Der Hilfe- und Kontakt-Bereich führt zum Handbuch.
Aktuelles
Im unteren Bereich der Landingpage werden unter "Aktuelles" aktuelle Meldungen und Informationen eingestellt. Dies betrifft beispielsweise den Release von Ergänzungen oder Hinweise zu Wartungsarbeiten. Wir bitten daher um Beachtung der Meldungen.
Registrierung und Anmeldung
Zugang zur Fachanwendung
Um auf die Fachanwendung zugreifen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Account. Aus technischen Gründen konnten die Accounts der Altanwendung für Zulassungsbehörden und Vorhabenträger jedoch nicht übertragen werden. Sie müssen sich dementsprechend neu registrieren. Für die Registrierung ist lediglich eine gültige E-Mail Adresse notwendig. Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort einloggen.
Der Zugang zur Fachanwendung ist personalisiert. Für das gemeinsame Bearbeiten von Datensätzen können in der Anwendung eigenständig Teams eingerichtet und verwaltet werden.
Bei der Registrierung werden zwei Fälle unterschieden: Basisnutzer und behördliche Nutzende (Zulassungsbehörden, Gemeinden, Untere Naturschutzbehörden und Stiftung Naturschutzfonds).
Registrierung als Basisnutzer
Basisnutzer können sich eigenständig und kostenlos registrieren.
Um einen neuen Account zu erstellen, klicken Sie im Login-Fenster auf "Registrieren". Das Login-Fenster erreichen Sie über die Landing Page entweder durch Klick auf "Zur Anwendung" oder "Login" in der Menüleiste.
Es öffnet sich ein Registrierungsformular, dass Sie vollständig ausfüllen müssen. Bitte nutzen Sie hierbei möglichst Ihren tatsächlichen Vor- und Nachnamen und keine "Abteilungsnamen" oder Ähnliches. In der neuen Anwendung können Sie über die Freigabe-Funktion und das Erstellen von Teams gemeinsam an Datensätzen arbeiten und müssen sich keine Zugänge teilen.
Der Benutzername wird automatisch auf Basis Ihres Vor- und Nachnamens generiert. Sollte der generierte Benutzername zwischenzeitlich bereits belegt sein, wird beim Abschluss der Registrierung automatisch eine Alternative vorgeschlagen. In diesem Fall müssen Sie zur Bestätigung erneut Ihr Passwort vergeben sowie die Nutzungsbedingungen akzeptieren und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen.
Ihr Passwort muss mindestens 12 Zeichen, ein Sonderzeichen, eine Zahl, einen Großbuchstaben und einen Kleinbuchstaben enthalten.
Allgemeine Informationen zu sicheren Passwörtern finden Sie auf der entsprechenden Themenseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Zum Abschluss der Registrierung müssen Sie Ihre E-Mail Adresse bestätigen, bevor Sie die Anwendung nutzen können. Wir schicken Ihnen hierzu eine E-Mail mit entsprechenden Anweisungen an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie keine E-Mail zur Verifizierung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Support.
Aufnahme in ein Team
Für die gemeinsame Bearbeitung ist die Nutzung der neuen Team-Funktion von Vorteil. So können einzelne Datensätze für Teams freigegeben werden und alle Nutzer und Nutzerinnen des Teams erhalten vollen Zugriff auf den Datensatz. Möchten Sie nach erfolgreicher Registrierung in ein bereits bestehendes Team aufgenommen werden, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Team-Administratoren und teilen diesen Ihren Benutzernamen mit.
Team-Administratoren können Sie erst in ein Team aufnehmen, wenn Sie sich zuvor bereits mindestens ein Mal in die Anwendung eingeloggt haben.
Falls Sie ein neues Team erstellen möchten, finden Sie die Informationen hier: Handbuchseite zu Teams.
Registrierung als behördliche Nutzende
Nutzende in den Rollen "Zulassungsbehörde", "Untere Naturschutzbehörde" und "Stiftung Naturschutzfonds" (siehe auch Berechtigungen und Workflows) erhalten zusätzliche Berechtigungen in der Anwendung. Eine Freischaltung ist nur auf Anfrage und nach vorheriger Prüfung möglich.
Für behördliche Nutzende gibt es zwei Möglichkeiten, einen Nutzeraccount für die Anwendung zu erhalten:
- Sie registrieren sich zunächst eigenständig als Basisnutzer.
Nach Abschluss der Registrierung senden Sie eine formlose Anfrage per E-Mail unter Angabe Ihres Benutzernamens und der gewünschten Rolle an unseren Support.
Nach erfolgreicher Prüfung erteilen wir Ihnen dann die erforderlichen Berechtigungen in der Anwendung. - Sie stellen einen strukturierten Antrag auf einen Nutzeraccount per E-Mail an unseren Support.
Strukturierter Antrag per E-Mail
Über einen strukturierten Antrag an unseren Support können Behörden auch Sammelanmeldungen für neue Nutzeraccounts vornehmen.
Die E-Mail muss dann für jeden anzulegenden Account die nachfolgenden Informationen enthalten.
Nehmen Sie die betroffenen Personen gerne auf CC, um diese über die Antragsstellung zu informieren.
Bitte senden Sie für die Beantragung eines Nutzeraccounts eine E-Mail mit dem folgenden Inhalt an unseren Support:
- Betreff: KompVz BW: Antrag neuer Nutzeraccount
- Angaben zu den anzulegenden Nutzeraccounts:
- Vor- und Nachname
- Dienstliche Mailadresse (kein Funktionspostfach oder E-Mail Verteiler)
- Allgemeine Berechtigung / Rolle: UNB oder Zulassungsbehörde/Gemeinde oder Stiftung Naturschutzfonds
Bitte geben Sie für die Berechtigung ausschließlich eine der aufgeführten Gruppen an.
- Aufnahme in Team (optional):
- Name des existierenden Teams in der Anwendung
Nach erfolgreicher Prüfung erstellen wir die beantragten Accounts mit den erforderlichen Berechtigungen. Die Prüfung und Einrichtung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der Prüfung Ihre Dienststelle kontaktieren, um die Richtigkeit der E-Mail-Adresse bestätigen zu lassen.
Sie erhalten bei Erstanlage eines neuen Accounts eine Einladung zur Nutzung der Anwendung per E-Mail. Die Einladung wird für jeden neuen Account direkt an die angegebene, dienstliche E-Mail Adresse geschickt und enthält einen zeitlich begrenzten Aktivierungslink, über den Sie dann Ihr Passwort setzen können. Bitte prüfen Sie nach Antragsstellung regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. Erst nach Setzen des Passworts wird Ihr Account aktiviert.
Sofern Sie in Ihrem Antrag auch ein Team angegeben haben, informiert unser Support zusätzlich die jeweiligen Team-Administratoren und teilt diesen Ihren Benutzernamen mit.
Es ist auch möglich in dem Zuge des Nutzerantrags die Anlage eines neuen Teams zu beantragen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall die gewünschte Bezeichnung des Teams mit. Bitte beachten Sie dazu außerdem die Hinweise unter Teams anlegen und bearbeiten.
Berechtigungen & Rollen
Allgemeine Informationen
Die Registrierung und die Anmeldung zur Anwendung werden auf der Handbuchseite Registrierung und Anmeldung erklärt.
Informationen zu Ihren Zugangseinstellungen und zum Erstellen von Teams finden Sie auf der Handbuchseite Zugangseinstellungen.
Berechtigungen und Workflows nach Zugängen
Nachfolgend finden Sie die Funktionen, Berechtigungen und allgemeinen Workflows bzw. notwendigen Abläufe der einzelnen Zugangsgruppen.
Basisnutzer (Vorhabenträger/Eingriffsverursacher, Ökokonto-Maßnahmenträger, Planungsbüros)
Basisnutzer
Mit dem Zugang des Basisnutzers haben Sie die Möglichkeit Eingriffe und zugehörige Kompensationsmaßnahmen zu erfassen und berechtigten Nutzenden freizugeben. Ebenso können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten oder Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen eingetragen werden.
Darüber hinaus ist es auch möglich, Ökokonto-Maßnahmen anzulegen und bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Eingriffe und Kompensationen anlegen
Sie haben die Möglichkeit Eingriffe mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Eingriffe auf den Handbuchseiten:
Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von Beeinträchtigungen erhalten im Kapitel Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auf den Handbuchseiten:
Zum Thema Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen enthält das Kapitel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen:
Hinweise zur Erfassung von Kompensationsmaßnahmen finden Sie im Kapitel Kompensationsmaßnahmen auf den Handbuchseiten:
Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff Abbuchungen von Ökopunkten durchzuführen.
Die Handbuchseite Abbuchungen von Ökopunkten stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
Bitte denken, Sie daran Ihre Eintragungen nach Abschluss zur Prüfung bzw. Verzeichnung an die zuständige Behörde freizugeben. Die Freigabe von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Eingriff freigeben erklärt.
Ökokonto-Maßnahmen anlegen und beantragen
Alle im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen relevanten Informationen der nachfolgend genannten Handbuchseiten befinden sich im Kapitel Ökokonto-Maßnahmen.
Sie haben die Möglichkeit Ökokonto-Maßnahmen mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen zur Anlage und den weiteren Angaben finden Sie auf den Handbuchseiten:
Zu Ihrer Ökokonto-Maßnahme können Teilmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von Teilmaßnahmen erhalten Sie auf den Handbuchseiten:
- Neue Teilmaßnahme anlegen
- Teilmaßnahme: Detailansicht und weitere Angaben
- Teilmaßnahme: Bewertungsbereiche
Die Freigabe von Ökokonto-Maßnahmen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Ökokonto-Maßnahme freigeben erklärt.
Hinweise zu den Anträgen und dem Antragsstatus im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen finden Sie auf den Handbuchseiten:
- Anträge zur Ökokonto-Maßnahme stellen
- Zwischenbewertung oder Änderungen zur Ökokonto-Maßnahme beantragen
- Antrag auf Zustimmung und Ökokonto-Maßnahme nach Rückgabe durch UNB erneut bearbeiten und an UNB zurückgeben
Ebenfalls ist es möglich den Umsetzungsbeginn einer Ökokonto-Maßnahme anzuzeigen.
Die Handbuchseite Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
Zulassungsbehörde
Zulassungsbehörde
Zulassungsbehörde und Gemeinden erhalten grundsätzlich die gleichen Zugänge bzw. Berechtigungen. Da die Gemeinde i.d.R. jedoch immer zugleich Eingriffsverusacher und Zulassungsbehörde zugleich ist, unterscheidet sich der Workflow in der Möglichkeit der Weitergabe der Eintragung.
Der Zugang ermöglicht die Prüfung von Eingriffen, die durch den Vorhabenträger erfasst und freigegeben wurden. Die selbstständige Erfassung von Eingriffen und zugehörigen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen ist ebenfalls möglich.
Daten wurden von Vorhabenträger eingegeben
Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe suchen, sobald er für Sie freigegeben wurde. Anschließend können Sie diesen prüfen.
Daten selbst eingeben
Sie haben die Möglichkeit Eingriffe mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Eingriffe auf den Handbuchseiten:
Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von Beeinträchtigungen erhalten im Kapitel Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auf den Handbuchseiten:
Zum Thema Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen enthält das Kapitel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen:
Hinweise zur Erfassung von Kompensationsmaßnahmen finden Sie im Kapitel Kompensationsmaßnahmen auf den Handbuchseiten:
Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff Abbuchungen von Ökopunkten durchzuführen.
Die Handbuchseite Abbuchungen von Ökopunkten stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
Die Freigabe von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Eingriff freigeben erklärt.
Eingriffe prüfen
Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.
Die Prüfung eines Eingriffs wird auf der Handbuchseite Eingriff prüfen erklärt.
Die Zuständigkeit für die grundsätzliche Erfassung und Eintragung der Angaben liegt für Eingriffe und dazugehörige Maßnahmen bei den jeweiligen Zulassungsbehörden des Eingriffs, die diese Pflicht auf den Eingriffsverursacher übertragen können. Auch wenn von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, ändert dies aber nichts daran, dass die jeweilige Zulassungsbehörde für die vollständige und richtige Übermittlung verantwortlich ist, weshalb grundsätzlich eine Prüfung der erfassten Datensätze erfolgen sollte.
Gemeinde
Gemeinde
Zulassungsbehörde und Gemeinden erhalten grundsätzlich die gleichen Zugänge bzw. Berechtigungen. Da die Gemeinde i.d.R. jedoch immer zugleich Eingriffsverusacher und Zulassungsbehörde zugleich ist, unterscheidet sich der Workflow in der Möglichkeit der Weitergabe der Eintragung.
Der Zugang für Zulassungsbehörden und Gemeinden ermöglicht die Eingabe und Prüfung von Eingriffen und zugehörigen Kompensationsmaßnahmen.
Daten eingeben
Sie haben die Möglichkeit Eingriffe mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Eingriffe auf den Handbuchseiten:
Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von Beeinträchtigungen erhalten im Kapitel Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auf den Handbuchseiten:
Zum Thema Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen enthält das Kapitel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen:
Hinweise zur Erfassung von Kompensationsmaßnahmen finden Sie im Kapitel Kompensationsmaßnahmen auf den Handbuchseiten:
Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff Abbuchungen von Ökopunkten durchzuführen.
Die Handbuchseite Abbuchungen von Ökopunkten stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
Die Freigabe von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Eingriff freigeben erklärt.
Die Gemeinde kann für die Eintragung z.B. ein Planungsbüro beauftragen. Grundsätzlich trifft jedoch die Gemeinde die Übermittlungspflicht für die durch die Gemeinde eintragungspflichtigen Angaben nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung, so dass die Gemeinde grundsätzlich verantwortlich für die Daten ist, die sie der UNB übermittelt. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Gemeinde daher überprüfen, ob die Erfassung korrekt vorgenommen wurde.
Die Prüfung eines Eingriffs wird auf der Handbuchseite Eingriff prüfen erklärt.
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Mit dem Zugang der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) können Eingriffe und zugehörige Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden. Vom Vorhabenträger eingegebene Eingriffe können verzeichnet werden.
Ökokonto-Maßnahmen können selbst angelegt und beantragt werden. Vom Maßnahmenträger eingegebene und beantragte Ökokonto-Maßnahmen können geprüft und eine Antragsentscheidung getroffen werden.
Eingriffe und Kompensationen anlegen
Für die Übermittlung der erforderlichen Angaben mittels elektronischer Formulare (Eingabemasken in der Anwendung KompVz BW) an die unteren Naturschutzbehörden sind gemäß Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) die jeweiligen Zulassungs- oder Genehmigungsbehörden und Gemeinden zuständig. Das bedeutet, dass die Zuständigkeit für die Eingabe der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen nur dann bei den unteren Naturschutzbehörden liegt, wenn sie zugleich auch die Zulassungsbehörde für das Verfahren sind. Grundsätzlich sind die unteren Naturschutzbehörden jedoch für die Verzeichnung bzw. Veröffentlichung aller Datensätze zuständig.
Sie haben die Möglichkeit Eingriffe mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Eingriffe auf den Handbuchseiten:
Zu Ihrem Eingriff können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von Beeinträchtigungen erhalten im Kapitel Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auf den Handbuchseiten:
Zum Thema Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen enthält das Kapitel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf den folgenden Handbuchseiten weitere Informationen:
Hinweise zur Erfassung von Kompensationsmaßnahmen finden Sie im Kapitel Kompensationsmaßnahmen auf den Handbuchseiten:
Ebenfalls ist es möglich über den Eingriff Abbuchungen von Ökopunkten durchzuführen.
Die Handbuchseite Abbuchungen von Ökopunkten stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
Die Freigabe von Eingriffen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Eingriff freigeben erklärt.
Eingriffe prüfen
Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.
Die Prüfung eines Eingriffs wird auf der Handbuchseite Eingriff prüfen erklärt.
Eingriffe verzeichnen
Um einen von einem Vorhabenträger eingegebenen Eingriff aufzurufen, können Sie diesen in der Übersichtstabelle der Eingriffe finden und öffnen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.
Hinweise zur Ver- bzw. Entzeichnung eines Eingriffs finden Sie auf der Handbuchseite Eingriff verzeichnen.
Ökokonto-Maßnahmen anlegen und beantragen
Alle im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen relevanten Informationen der nachfolgend genannten Handbuchseiten befinden sich im Kapitel Ökokonto-Maßnahmen.
Sie haben die Möglichkeit Ökokonto-Maßnahmen mit den dafür erforderlichen und optionalen Angaben anzulegen.
Weitere Informationen zur Anlage und den weiteren Angaben finden Sie auf den Handbuchseiten:
Zu Ihrer Ökokonto-Maßnahme können Teilmaßnahmen erfasst werden.
Weitere Informationen zur Erfassung von Teilmaßnahmen erhalten Sie auf den Handbuchseiten:
- Neue Teilmaßnahme anlegen
- Teilmaßnahme: Detailansicht und weitere Angaben
- Teilmaßnahme: Bewertungsbereiche
Die Freigabe von Ökokonto-Maßnahmen für andere Nutzende wird auf der Handbuchseite Ökokonto-Maßnahme freigeben erklärt.
Hinweise zu den Anträgen und dem Antragsstatus im Zusammenhang mit Ökokonto-Maßnahmen finden Sie auf den Handbuchseiten:
- Anträge zur Ökokonto-Maßnahme stellen
- Zwischenbewertung oder Änderungen zur Ökokonto-Maßnahme beantragen
- Antrag auf Zustimmung und Ökokonto-Maßnahme nach Rückgabe durch UNB erneut bearbeiten und an UNB zurückgeben
Ebenfalls ist es möglich den Umsetzungsbeginn einer Ökokonto-Maßnahme anzuzeigen.
Die Handbuchseite Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern stellt hierzu weitere Informationen zur Verfügung.
Ökokonto-Maßnahmen prüfen und darüber entscheiden
Um eine von einem Maßnahmenträger eingegebene Ökokonto-Maßnahme aufzurufen, können Sie diese in der Übersichtstabelle der Ökokonto-Maßnahmen suchen, sobald der Datensatz für Sie freigegeben wurde.
Der Ablauf der Prüfung der eingegebenen Daten und der Entscheidung über die zugehörigen Anträge werden auf der Handbuchseite Anträge zu Ökokonto-Maßnahmen bearbeiten (UNB) erläutert.
Informationen zur Anzeige bzw. Änderung und Löschung des Umsetzungsbeginns der Ökokonto-Maßnahme finden Sie auf der Handbuchseite Umsetzungsbeginn anzeigen und ändern.
Stiftung Naturschutzfonds
Stiftung Naturschutzfonds
Der Zugang der Stiftung Naturschutzfonds ermöglicht die Eintragung von Maßnahmen aufgrund von Ersatzzahlungen.
Maßnahmen aufgrund von Ersatzzahlungen anlegen und bearbeiten
Die Stiftung Naturschutzfonds hat die Möglichkeit Maßnahmen aufgrund von Ersatzzahlungen anzulegen und zu bearbeiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Handbuchseite Neue Maßnahme aufgrund von Ersatzzahlungen anlegen und Detailansicht und weitere Angaben.